Alle Visumsoptionen für Thailand auf einen Blick.
Ausländer kommen aus den unterschiedlichsten Gründen nach Thailand. Für manche Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, für andere nicht.
Wer langfristig bleiben möchte, findet in diesem Leitfaden eine umfassende Übersicht, nützliche Ressourcen und aktuelle Verfahren zur Beantragung eines Thailand-Visums.
Allgemeine Visumsinfos gibt es auf der Website des Außenministeriums des Königreichs Thailand.
Wer noch nicht weiß, welches Visum am besten passt, oder sich über Verlängerungen, Visumwechsel und ähnliche Themen informieren möchte, ist hier richtig.
Die Informationen in diesem Leitfaden stammen aus seriösen Nachrichtenquellen, Websites thailändischer Behörden, Foren, Facebook-Gruppen, Gesprächen mit Visumexperten, Erfahrungsberichten anderer Expats sowie meinen eigenen Erlebnissen – zunächst als Tourist, dann als Expat.
Wer erfahren möchte, wie man das Visum selbst vorbereitet, wann der beste Zeitpunkt für den Besuch bei der Einwanderungsbehörde ist und welche alternativen Visumsoptionen es gibt – inklusive einer Liste von Botschaften mit unkompliziertem Bearbeitungsprozess – findet all das in der Premium-Mitgliedschaft.
Dort steht auch, wie man in Thailand ohne großen Aufwand lebt und dabei tausende Euro im Jahr spart.
Contents
- Visumsoptionen
- Reisen
- Geschäft und Arbeit
- Visum für digitale Nomaden
- Abhängigenvisum
- Bildungsvisum
- Erziehungsberechtigten-Visum
- Heiratsvisum
- Rentenvisum
- Thailand Privilege Visa
- Freiwilligenvisum
- Sondervisa des Thailand Board of Investment
- Weitere Visumskategorien
- Wo man ein Thailand-Visum beantragt
- Wie man ein Thailand-Visum beantragt
- Visumsverlängerungen
- Einzel- oder Mehrfacheinreisevisum?
- Wiedereinreisegenehmigungen
- 90-Tage-Meldepflicht für Langzeitvisa
- Visumsstornierungen
- Überziehung des Aufenthalts
- Landgrenzübertritt
- Luftgrenzübertritt
- Visa-Runs
- Visumsdienstleister
- Nützliche Quellen zu Thai-Visa-Informationen
- Jetzt bist Du dran
- Wichtige Leitfäden zu Visa in Thailand
- Neueste Leitfäden zu Visa in Thailand
Visumsoptionen
Thailand bietet viele verschiedene Visumskategorien: für Touristen, Arbeitnehmer, Studierende, Geschäftsleute und Investoren, Ehepartner, Erziehungsberechtigte, Rentner und weitere.
Diese Visumstypen sind in der Regel die wichtigsten, wenn man länger als ein Jahr in Thailand bleiben möchte. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Visumskategorie.
Hier sind alle Optionen zusammengefasst. Für die genauen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen sollte man sich direkt an die Thailändische Botschaft, das Thai-Konsulat oder die Einwanderungsbehörde wenden. Diese sind die zuverlässigste Anlaufstelle, denn:
- Die thailändischen Visabestimmungen können sich jederzeit ändern.
- Jede Botschaft, jedes Konsulat und jede Einwanderungsbehörde kann die Regeln unterschiedlich auslegen und unterschiedliche Unterlagen und Gebühren verlangen.
Hier ist eine Kurzübersicht der wichtigsten Visumsoptionen in Thailand – als Orientierung, bevor Du weiter unten in die Details gehst.
| Visumstyp | Geeignet für | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Visabefreiung | Kurzzeit-Reisende | Zunächst prüfen, ob die eigene Staatsangehörigkeit berechtigt ist. Viele Nationalitäten können ohne Visum einreisen und je nach Pass 14 bis 90 Tage bleiben. |
| Touristenvisum | Reisende, die länger bleiben möchten | Es gibt zwei Arten: Einzel- und Mehrfacheinreise. Das Einzeleinreise-Touristenvisum gilt für 60 Tage, das Mehrfacheinreise-Touristenvisum ist 180 Tage gültig und erlaubt beliebig viele Einreisen in diesem Zeitraum. |
| Non-Immigrant-B-Visum | Arbeitnehmer und Unternehmer | Das Hauptvisum für Ausländer, die in Thailand arbeiten, unterrichten oder ein Unternehmen führen möchten. Zusätzlich ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich. |
| Destination Thailand Visa (DTV) | Digitale Nomaden und Langzeitreisende | Dieses Visum ist 5 Jahre gültig. Pro Einreise darf man 180 Tage bleiben, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um 180 Tage. |
| Abhängigenvisum | Familienangehörige von Visumsinhabern | Für Personen, die in Thailand bei einem Familienmitglied leben möchten, das bereits ein geeignetes Langzeitvisum besitzt. |
| Bildungsvisum | Studierende | Für Personen, die in Thailand studieren möchten, z. B. Thailändisch lernen, ein Universitätsstudium absolvieren oder andere anerkannte Kurse belegen. |
| Erziehungsberechtigten-Visum | Eltern von Kindern, die in Thailand zur Schule gehen | Ermöglicht Eltern oder Erziehungsberechtigten, in Thailand zu bleiben, solange ihr Kind eine anerkannte Schule besucht. |
| Heiratsvisum | Ausländer, die mit einem Thai verheiratet sind | Für Personen, die legal mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind. Das Visum kann jährlich verlängert werden, sofern die finanziellen und dokumentarischen Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Rentenvisum | Rentner ab 50 Jahren | Für Rentner, die die Alters-, Finanz- und sonstigen Anforderungen erfüllen. Es gibt verschiedene Typen, darunter Non-O, Non-OA und Non-OX. |
| Thailand Privilege Visa | Langzeitaufenthalt mit Komfort | Diese kostenpflichtige Mitgliedschaft ermöglicht je nach Paket einen Aufenthalt von 5 bis 20 Jahren und ist ideal für alle, die regelmäßige Visa-Runs und Verlängerungen vermeiden möchten. |
| Freiwilligenvisum | Ehrenamtliche | Für Personen, die in Thailand durch eine registrierte Organisation ehrenamtlich tätig sind. Die Vergabe ist jedoch schwieriger geworden, da es in der Vergangenheit zu Missbrauch gekommen ist. |
| LTR-Visum | Wohlhabende Expats, Rentner, Fachkräfte und Remote-Worker | Das Long-Term Resident Visa ermöglicht berechtigten Ausländern einen Aufenthalt von bis zu 10 Jahren, die Anforderungen sind jedoch recht anspruchsvoll. |
| SMART-Visum | Hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren, Führungskräfte und Startups | Dieses vom BOI verwaltete Visum richtet sich hauptsächlich an hochqualifizierte Arbeitnehmer, Investoren, Führungskräfte und Startup-Gründer in Zielbranchen. |
| Medienvisum | Journalisten und Medienschaffende | Für ausländische Journalisten und Medienprofis, die für ausländische Nachrichtenagenturen in Thailand tätig sind. |
| Religionsvisum | Missionare und religiöse Mitarbeiter | Für Geistliche, Priester, Missionare oder religiöse Mitarbeiter, die von den thailändischen Behörden anerkannt sind. |
| Forschungsvisum | Forschende | Für Personen, die in einem Forschungsinstitut in Thailand wissenschaftliche Forschung, Ausbildung oder Lehre betreiben. |
| Offizialvisum / Diplomatisches Visum | Offizielle Aufgaben | Für Diplomaten, Regierungsbeamte oder Personen, die auf Einladung der thailändischen Regierung offizielle Aufgaben wahrnehmen. |
Reisen
Für Reisende nach Thailand gibt es zwei Visumsoptionen:
- Visabefreiung: Kein Visum erforderlich – einfach einreisen.
- Touristenvisum: Muss vor der Einreise beantragt werden.
Weitere Details stehen weiter unten.
Beim Einreisen nach Thailand sollte man außerdem drei Dinge dabei haben:
- Nachweis über ausreichende Mittel: Beim Grenzübertritt kann ein Finanznachweis verlangt werden. Aktuell sind THB20.000 pro Person oder THB40.000 pro Familie erforderlich – in bar oder als Gegenwert.
- Nachweis über Weiterreise: Ein Rückflugticket oder ein Busticket in ein Nachbarland genügt.
- Gesundheitszertifikate: Wer aus Ländern wie Brasilien, Argentinien, Nigeria oder Ghana einreist oder dort gelebt hat, benötigt möglicherweise einen internationalen Gesundheitsnachweis über eine Gelbfieberimpfung. Eine vollständige Länderliste ist hier abrufbar – es handelt sich hauptsächlich um Länder in Südamerika und Afrika.
Tipp: Visabefreiung und Touristenvisum gelten ausschließlich für touristische Zwecke. Eine Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Visabefreiung
Mehr als 90 Nationalitäten dürfen im Rahmen der Visabefreiung ohne vorherige Antragstellung nach Thailand einreisen – je nach Pass für 14 bis 90 Tage. Danach ist eine Verlängerung um weitere 30 Tage möglich.
Hier eine Auswahl von Nationalitäten, die visumsfrei einreisen können:
90 Tage:
- Argentinien
- Brasilien
- Chile
- Südkorea
- Peru
60 Tage (vorübergehende Erhöhung, normalerweise 30 Tage):
- Australien
- Kanada
- China
- EU-Länder
- Deutschland
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten
- Und viele mehr
14 Tage:
- Myanmar
Wikipedia führt eine vollständige Liste der Länder, die im Rahmen der Visabefreiung nach Thailand einreisen dürfen.
Touristenvisa
In Thailand gibt es zwei Arten von Touristenvisa:
- Einzeleinreise-Touristenvisum (THB1.900): Berechtigt zu einem Aufenthalt von 60 Tagen.
- Mehrfacheinreise-Touristenvisum (THB5.600): Gültig für 180 Tage. Innerhalb dieser Zeit können beliebig viele Einreisen erfolgen.
Zur Beantragung eines Touristenvisums bitte die Website der zuständigen Thailändischen Botschaft oder des Konsulats aufrufen. In vielen Ländern ist die Beantragung online über das E-Visa-System möglich.
Tipp: Eine Verlängerung des Aufenthalts um weitere 30 Tage ist bei einer Einwanderungsbehörde in Thailand möglich, mit einer Gebühr von THB1.900. Mehr dazu in unserem Artikel Touristenvisa für Thailand: Voraussetzungen, Verlängerungen, Kosten und mehr!
Geschäft und Arbeit
Das Non-Immigrant-B-Visum, auch bekannt als Arbeitsvisum oder Non-B-Visum, ist das Hauptvisum für Ausländer, die in Thailand arbeiten möchten – egal ob angestellt, selbstständig oder im Lehrbereich.
Um ein Non-B-Visum zu erhalten, muss man entweder einen Job in Thailand finden oder ein eigenes Unternehmen gründen.
- Das Visum erlaubt zunächst einen Aufenthalt von 90 Tagen.
- Danach ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, um das Visum um 1–2 Jahre zu verlängern.
- Da Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis Hand in Hand gehen, übernimmt der Arbeitgeber in der Regel den gesamten Prozess.
Das Non-B-Visum kann in den meisten Fällen außerhalb Thailands bei jeder Thailändischen Botschaft oder jedem Konsulat beantragt werden. Aus bestimmten afrikanischen Ländern ist jedoch eine Rückkehr ins Heimatland für die Antragstellung erforderlich.
Eine Beantragung in Thailand ist zwar möglich, erfordert aber deutlich mehr Unterlagen – weshalb die meisten Arbeitgeber die Antragstellung außerhalb des Landes bevorzugen.
Für visumsbezogene Angelegenheiten in Thailand ist der zuständige Ort davon abhängig, ob das Unternehmen vom Thailand Board of Investment (BOI) gefördert wird oder nicht.
- BOI-geförderte Unternehmen: Anlaufstelle ist das One-Stop Service Center.
- Nicht BOI-geförderte Unternehmen: Zuständig ist die örtliche Einwanderungsbehörde.
Neben dem Non-B-Visum gibt es auch das Non-Immigrant-IB-Visum (für geschäftliche und investitionsbezogene Zwecke) sowie das Non-Immigrant-B-A-Visum (für Investitionen oder Geschäftspartnerschaften mit einem in Thailand ansässigen Unternehmen). Diese Visumskategorien werden von den meisten Botschaften jedoch kaum noch ausgestellt.
In der Praxis wird stattdessen ein Non-Immigrant-B-Visum erteilt.
Mehr dazu: Der Expat-Leitfaden zu Geschäfts- und Arbeitsvisa in Thailand
Visum für digitale Nomaden
Im Juli 2024 führte Thailand ein neues Visum für digitale Nomaden ein: das Destination Thailand Visa (DTV).
Das Visum ist 5 Jahre gültig. Pro Einreise darf man 180 Tage in Thailand bleiben, mit der Option einer weiteren Verlängerung um 180 Tage – also insgesamt 360 Tage am Stück. Danach muss das Land verlassen und der Prozess neu gestartet werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Mindestens THB500.000 oder das Äquivalent auf dem Bankkonto.
- Nachweis als digitaler Nomade oder Einschreibung in einem Muay-Thai-Kurs, einer Kochschule oder ähnlichen Aktivitäten.
Mehr dazu im DTV-Visum-Ratgeber.
Abhängigenvisum
Das Abhängigenvisum heißt offiziell Non-Immigrant-O-Visum auf Basis von Abhängigkeit.
Es richtet sich an Personen, die in Thailand bei einem Familienmitglied leben möchten, das bereits ein geeignetes Visum besitzt – etwa ein Rentenvisum oder ein Arbeitsvisum.
Wer ein thailändisches Familienmitglied in Thailand hat, kann dieses Visum ebenfalls beantragen. Die erste Genehmigung gilt für 90 Tage; danach kann das Visum beim Immigration Bureau in Thailand auf 1 Jahr verlängert werden.
Mit diesem Visum darf man in Thailand arbeiten, sofern eine Arbeitserlaubnis vorliegt.
Bildungsvisum
Wer zum Studieren nach Thailand kommen möchte, benötigt ein Bildungsvisum, auch bekannt als Non-Immigrant-ED-Visum.
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Kurslänge. Wer zum Beispiel einen Thaikurs belegt, kann in der Regel bis zu einem Jahr bleiben. Bei einem Studium an einer Thai-Schule oder Universität kann das Visum je nach Studiendauer mehr als vier Jahre gültig sein.
Die gewählte Institution und der Kurs müssen vom thailändischen Bildungsministerium anerkannt sein.
Eine detaillierte Übersicht über Studienmöglichkeiten in Thailand sowie Voraussetzungen und Beantragungsprozess findet sich im ausführlichen Leitfaden zum Bildungsvisum.
Erziehungsberechtigten-Visum
Wer ein schulpflichtiges Kind hat, kann mit dem Erziehungsberechtigten-Visum in Thailand bleiben – offiziell Non-Immigrant-O-Visum (für Eltern oder Erziehungsberechtigte). Dieses Visum ist besonders beliebt bei Familien, deren Kinder internationale Schulen in Thailand besuchen.
Das Visum gilt zunächst für 90 Tage, danach kann es auf ein Jahr verlängert werden – und das so lange, bis das Kind die Schule in Thailand abschließt.
Zwei Hauptvoraussetzungen:
- Das Kind muss an einer vom Bildungsministerium anerkannten Schule eingeschrieben sein.
- THB500.000 müssen auf dem Bankkonto vorhanden sein.
Für die Beantragung des Erziehungsberechtigten-Visums wendet man sich zunächst an die Schule des Kindes, um eine Einschreibungsbestätigung zu erhalten.
Heiratsvisum
Das Heiratsvisum ist das Non-Immigrant-O-Visum mit Aufenthaltsverlängerung aufgrund der Ehe. Es kann nur beantragt werden, wenn man legal mit einem Thai verheiratet ist.
Für männliche Antragsteller gilt zusätzlich: Ein monatliches Einkommen von mindestens THB40.000 oder THB400.000 auf dem Bankkonto ist nachzuweisen.
Das Heiratsvisum kann im Heimatland oder in Thailand beantragt werden. Zunächst wird in der Regel ein 90-tägiger Aufenthalt genehmigt. Danach kann eine Verlängerung auf ein Jahr beantragt werden – und diese lässt sich so lange fortführen, wie die Visumsbedingungen erfüllt sind.
Mit einem Heiratsvisum darf man in Thailand arbeiten, sofern eine Arbeitserlaubnis vorhanden ist. Den Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Heiratsvisum gibt es hier.
Rentenvisum
Wer in Thailand im Ruhestand leben möchte, hat die Wahl zwischen drei Visumskategorien.
Non-Immigrant OA
Das Non-Immigrant-OA-Visum erlaubt einen Aufenthalt von 1 Jahr und kann jährlich unter denselben Voraussetzungen verlängert werden.
Antragsberechtigt sind Personen, die:
- mindestens 50 Jahre alt sind
- weder in ihrem Wohnsitzland noch in Thailand vorbestraft sind
- keine verbotenen Krankheiten haben
- folgende finanzielle Voraussetzungen erfüllen:
- Kontoauszüge mit einem Guthaben von mindestens THB800.000 auf einem Thai-Bankkonto
- Beglaubigte Kontoauszüge mit einem monatlichen Einkommen von mindestens THB65.000 sowie eine eidesstattliche Erklärung der ausländischen Botschaft oder des Konsulats als Einkommensnachweis
- Eine Kombination aus Bankguthaben und monatlichem Einkommen von insgesamt mindestens THB800.000
Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Da sich die Anforderungen regelmäßig ändern, empfiehlt sich ein Blick in unseren Leitfaden zu den Krankenversicherungspflichten für Rentner.
Inhaber eines Rentenvisums dürfen keinerlei Erwerbstätigkeit ausüben.
Non-Immigrant-OX-Visum
Das Non-Immigrant-OX-Visum erlaubt einen Aufenthalt von 10 Jahren, ist jedoch nur für folgende Nationalitäten verfügbar:
- Australien
- Kanada
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Japan
- Irland
- Italien
- Niederlande
- Norwegen
- Schweden
- Schweiz
- Vereinigtes Königreich
- Vereinigte Staaten von Amerika
Die finanziellen Anforderungen für das 10-Jahres-Rentenvisum sind deutlich höher:
- Monatliches Einkommen von THB100.000
- Mindestens THB3.000.000 auf einem Thai-Bankkonto, das mindestens 12 Monate lang gehalten werden muss.
Aufenthaltsverlängerung auf Basis des Ruhestands
Für dieses Visum muss zunächst ein Non-Immigrant-O-Visum beantragt werden – entweder in Thailand oder im Ausland. Das Visum gilt anfangs für 90 Tage; danach kann es in Thailand auf 1 Jahr verlängert werden.
Die Anforderungen ähneln denen des Non-OA-Visums, jedoch ist keine Krankenversicherung erforderlich.
Alle Details zu Berechtigung, Voraussetzungen, Antragstellung und Gebühren gibt es im Thailand-Rentenvisum-Leitfaden. Die Anforderungen können je nach Nationalität variieren.
Thailand Privilege Visa
Das Thailand Privilege Visa, auch Thailand Privilege Card Program genannt, ist ein staatlich geführtes Visumsprogramm für wohlhabende Ausländer, die langfristig in Thailand leben und Visa-Runs sowie Verlängerungen vermeiden möchten.
Je nach Mitgliedschaftspaket bietet das Privilege Entry Visa:
- Aufenthalt in Thailand für 5 bis 20 Jahre
- Jährliche Aufenthaltsverlängerungen
- Vorrangige Behandlung an den Einwanderungsschaltern des Flughafens
- Mitgliedschaften in renommierten Golfclubs
- Erstklassige Unterkünfte
- Gesundheitsleistungen
- Flughafenservices
- Und vieles mehr
Weitere Infos und die Möglichkeit zur Beantragung gibt es in unserem ausführlichen Thailand Privilege Card Review.
Freiwilligenvisum
Das Non-Immigrant-O-Visum für Freiwilligendienste, kurz Freiwilligenvisum, richtet sich an Personen, die ehrenamtlich in Thailand tätig sind – etwa für Wohltätigkeitsorganisationen, Stiftungen, Elefantensantuarien oder Schulen.
Hauptvoraussetzung ist ein Annahmeschreiben einer anerkannten Nicht-Regierungsorganisation (NGO) in Thailand, das Position, Aufgaben und geplante Aufenthaltsdauer klar beschreibt.
Die Beantragung ist jedoch schwieriger geworden, da es in der Vergangenheit häufig zu Missbrauch kam. Wer bereits ein Freiwilligenvisum hatte, könnte außerdem Schwierigkeiten haben, in Zukunft andere Visumskategorien zu erhalten.
Mehr dazu: Der vollständige Leitfaden zum Freiwilligendienst in Thailand
Tipp: Wer ein Freiwilligenvisum beantragen möchte, sollte die Organisation sorgfältig auswählen und das Visum nicht zweckentfremden – sonst riskiert man Probleme bei zukünftigen Visumsanträgen.
Sondervisa des Thailand Board of Investment
Neben den Standardvisa gibt es Sondervisa, die direkt vom Thailand Board of Investment (BOI) verwaltet werden.
Das bedeutet: Der Antragsprozess beginnt beim BOI. Nach dessen Genehmigung kann man bei der Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland den Visumsstempel erhalten. Wer sich bereits in Thailand befindet, geht dafür zum One Stop Service Center.
Anschließend werden alle visumsbezogenen Angelegenheiten – Verlängerungen, Wohnsitzbescheinigungen und weiteres – vom One Stop Service Center betreut.
Diese Visa bieten gegenüber regulären Visa zusätzliche Vorteile, wie zum Beispiel:
- Längere Aufenthaltsdauer
- Je nach Visumskategorie Sondervorteile wie Steuerbefreiungen
- Unterstützung durch BOI-Beamte während des gesamten Antragsprozesses
Allerdings sind die Voraussetzungen für diese Visa strenger als bei anderen Visumskategorien.
Long-Term Resident Visa (LTR)
Das Long-Term Resident Visa (LTR-Visum) wurde 2022 eingeführt.
Oft wird es als „10-Jahres-Visum“ bezeichnet, da es einen Aufenthalt in Thailand über ein Jahrzehnt ermöglicht. Es gilt als das beste Thailand-Visum, das es bisher gibt. Aufgrund der Anforderungen ist es jedoch nicht für jeden geeignet. Beispiele:
- Investment: Erforderlich sind Vermögenswerte von mindestens 850.000 € und eine Mindestinvestition von 425.000 € in Thailand.
- Ruhestand: Für das LTR-Visum als Rentner muss man mindestens 50 Jahre alt sein.
- Beschäftigung: Das LTR-Visum ist möglich, wenn man mindestens 68.000 € jährlich verdient und für ein Unternehmen in Thailand tätig ist.
Verwandte Artikel:
- Thailand LTR-Visum: Voraussetzungen und Beantragung
- Das 10-Jahres-LTR-Visum für Rentner in Thailand: Lohnt es sich wirklich?
SMART-Visum
Das SMART-Visum ist eine Art aufgewertetes Arbeitsvisum für Thailand: Es gewährt sofort einen vierjährigen Aufenthalt. Das Visum kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind – diese sind etwas strenger als bei einem Standard-Thaivisum.
Zum Beispiel ist für eines der SMART-Visa ein Mindesteinkommen von THB200.000 pro Monat und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Der Antragsprozess unterscheidet sich ebenfalls von anderen Visa. Das SMART-Visum wird über die Website des Thailand Board of Investment (BOI) beantragt. Nach der Genehmigung kann man zur einer Einwanderungsbehörde oder Thailändischen Botschaft gehen, um das Visum zu erhalten.
Es gibt vier SMART-Visa-Kategorien:
- SMART Talent Visa
- SMART Investor Visa
- SMART Executive Visa
- SMART Startup Visa
Weitere Informationen gibt es im SMART-Visum-Artikel.
Weitere Visumskategorien
Darüber hinaus gibt es in Thailand noch weitere Visumskategorien.
Diplomatisches Visum
Das thailändische Diplomatische Visum kann für 3 oder 6 Monate oder länger ausgestellt werden – je nach Dauer der diplomatischen Mission, des Konsulats oder der internationalen Organisation des Inhabers. Die Familie des Visumsinhabers kann dieselbe Gültigkeitsdauer erhalten. Diplomatische und offizielle Visa werden kostenfrei ausgestellt.
Non-Immigrant-F-Visum (Offizielles Dienstvisum / Höflichkeitsvisum)
Dieses Visum richtet sich an Personen, die in Thailand offizielle Aufgaben wahrnehmen: Angehörige diplomatischer Missionen, Inhaber des Laissez-Passer-Passes und deren Familien, gewöhnliche Reisepassinhaber mit einer Einladung der Königlich Thailändischen Regierung zur Teilnahme an einer Konferenz sowie Stipendiaten der Thailand International Development Cooperation Agency.
Die genauen Anforderungen variieren je nach Nationalität. Am besten informiert man sich direkt auf der Website der Königlich Thailändischen Botschaft im eigenen Land. Der Laissez-Passer-Pass wird von nationalen Regierungen oder offiziellen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen ausgestellt.
Non-Immigrant-M-Visum (Medienvisum)
Wer in den Bereichen Print, Online oder Fernsehen tätig ist, beantragt ein Einzeleinreise-Medienvisum. Es gilt für Nachrichtenreporter, Filmproduzenten und Medienkorrespondenten ausländischer Nachrichtenagenturen, die für gedruckte Zeitungen und Magazine, TV, Radio oder Online-Medien arbeiten.
Einige häufige Fragen zum Medienvisum:
- Es gilt ausschließlich für Personen, die für ausländische Nachrichtenagenturen tätig sind. Journalisten, die für ein in Thailand ansässiges Medienunternehmen arbeiten, benötigen ein Non-Immigrant-B-Visum.
- Bewerbung und Akkreditierung für ein einjähriges Medienvisum sind online über die MFA Media Online Service-Website möglich.
- Journalisten auf Kurzzeiteinsätzen sollten ebenfalls ein Non-Immigrant-B-Visum beantragen.
Anforderungen für Lang- und Kurzzeiteinsätze in den Medien in Thailand – einschließlich häufig gestellter Fragen zu Akkreditierung, Presseausweis und Arbeitserlaubnis, Wechsel vom Touristen- zum Medienvisum (nicht möglich), Visum für freie Journalisten, Visumsverlängerung und Visum für Familienangehörige – sind im Online-Leitfaden des Außenministeriums zu finden.
Non-Immigrant-R-Visum (Religionsvisum)
Dieses Visum ist für Geistliche, Priester oder Missionare gedacht, die in Thailand missionarische oder religiöse Tätigkeiten ausüben möchten, die von thailändischen Ministerien oder Regierungsbehörden anerkannt sind. Es ist 3 Monate gültig und kann auf 1 Jahr verlängert werden.
Non-Immigrant-RS-Visum (Wissenschaftliche Forschung)
Das Forschungsvisum richtet sich an Personen, die in einem Forschungsinstitut in Thailand wissenschaftliche Forschung betreiben, ausgebildet werden oder lehren.
Die Website der Königlich Thailändischen Botschaft Helsinki bietet nützliche Informationen. Bei einem so spezialisierten Visum empfiehlt sich jedoch immer eine Rückfrage bei der zuständigen Botschaft im eigenen Land.
Non-Immigrant-O-Visum (Sonstige)
Das Non-Immigrant-O-Visum kann auch für andere Zwecke beantragt werden: Ruhestandsaufenthalt, Tätigkeit für staatliche Unternehmen oder Sozialorganisationen, medizinische Behandlung, Funktion als Sporttrainer auf Wunsch der thailändischen Regierung oder Teilnahme als Teilnehmer oder Zeuge in Gerichtsverfahren.
Wo man ein Thailand-Visum beantragt
Je nach Aufenthaltsort, Nationalität und Visumskategorie gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Antragstellung.
Außerhalb Thailands
Wer sich außerhalb Thailands befindet, kann den Antrag entweder online über das Thai-E-Visa-System stellen oder persönlich bei der nächsten Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat.
E-Visa
Das Thai E-Visa ist die bequemste Möglichkeit, ein Thai-Visum zu erhalten. Es ist vor allem in Ländern verfügbar, in denen Thailändische Botschaften oder Konsulate bereits über ein Online-System verfügen – darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Australien und europäische Länder.
So funktioniert die Online-Beantragung:
- Die offizielle Thai-E-Visa-Website aufrufen
- Ein Konto erstellen
- Den Antrag starten und alle erforderlichen Unterlagen hochladen
- 2–10 Werktage auf die Genehmigung warten
- In der Zwischenzeit kann die Botschaft oder das Konsulat zusätzliche Unterlagen anfordern
- Nach der Genehmigung wird das E-Visa per E-Mail zugeschickt. Ausdrucken und beim Einchecken sowie bei der Einwanderungskontrolle vorzeigen.
Ob eine Online-Beantragung über das E-Visa-System möglich ist, lässt sich auf der offiziellen Thai-E-Visa-Website unter dem Punkt „Am I Eligible to apply online?“ prüfen.
Dort einfach Land und aktuellen Aufenthaltsort eingeben.
Thailändische Botschaft oder Konsulat
Wenn die Thailändische Botschaft oder das Konsulat im aktuellen Aufenthaltsland kein E-Visa-System anbietet, muss der Antrag persönlich gestellt werden.
Der typische Ablauf:
- Bei der Botschaft oder dem Konsulat die genaue Dokumentenliste erfragen.
- Nach Zusammenstellung aller Unterlagen einen Termin vereinbaren.
- Zum vereinbarten Termin erscheinen und alle Unterlagen einreichen.
- Einige Tage auf die Genehmigung warten.
- Unter Umständen werden zusätzliche Unterlagen angefordert.
- Nach der Genehmigung den Reisepass mit dem Thai-Visumsstempel abholen.
Jede Botschaft und jedes Konsulat hat eigene Richtlinien und Anforderungen. Bei bestimmten Visumskategorien – etwa dem 10-Jahres-Rentenvisum oder dem Mehrfacheinreise-Touristenvisum – muss der Antrag möglicherweise im Heimatland gestellt werden.
Gibt es im Heimatland keine Thailändische Botschaft, muss man in einem Nachbarland eine aufsuchen. Eine vollständige Liste der Königlich Thailändischen Botschaften und Konsulate weltweit gibt es hier.
Innerhalb Thailands
Wer sich bereits in Thailand befindet, wendet sich für den Visumsprozess an die örtliche Einwanderungsbehörde.
In manchen Fällen muss das bestehende Visum storniert werden, bevor ein neues beantragt werden kann.
Wie man ein Thailand-Visum beantragt
Der Antragsprozess für ein Thailand-Visum umfasst mehrere Schritte:
- Visumsvoraussetzungen prüfen: Jedes Visum hat eigene Anforderungen. Die jeweiligen Abschnitte dieses Artikels sorgfältig durchlesen.
- Unterlagen vorbereiten: Alle Dokumente genau nach den Vorgaben der Einwanderungsbehörde, Botschaft oder des Konsulats zusammenstellen. Jede Stelle kann andere Dokumente verlangen.
- Termin vereinbaren: In vielen Fällen ist eine Voranmeldung erforderlich. Die jeweilige Website gibt Auskunft.
- Genehmigung abwarten: Nach Einreichen der Unterlagen und Zahlung der Gebühren dauert die Bearbeitung 2–15 Werktage.
- Visumsverlängerung: Bei einem Non-Immigrant-Visum ist der Aufenthalt zunächst auf 90 Tage begrenzt. Danach muss bei der örtlichen Einwanderungsbehörde ein Verlängerungsantrag gestellt werden – ähnlich wie beim Erstantrag. Das Visum kann um 1–2 Jahre oder länger verlängert werden.
Visumsverlängerungen
Wenn das Visum bald abläuft, kann es verlängert werden, um mehr Zeit in Thailand zu haben.
In der Regel kann ein Langzeitvisum 30 bis 45 Tage vor Ablauf verlängert werden. Die genauen Fristen können je nach Einwanderungsbehörde variieren.
Eine Visumsverlängerung ist grundsätzlich in drei Szenarien möglich:
Verlängerung von Touristenvisum oder Visabefreiung
Wer mit einem Touristenvisum oder im Rahmen der Visabefreiung eingereist ist, kann den Aufenthalt um weitere 30 Tage verlängern. Erforderlich sind in der Regel nur der Reisepass, beglaubigte Kopien des Passes mit dem aktuellen Visumsstempel sowie die Verlängerungsgebühr von THB1.900.
Verlängerung eines Langzeitvisums
Inhaber eines Langzeitvisums – etwa eines Non-Immigrant-Visums oder Abhängigenvisums – können dieses um 1–2 Jahre oder länger verlängern, je nach Visumskategorie. Die erforderlichen Unterlagen ähneln denen des Erstantrags.
Die Verlängerungsgebühr liegt je nach Visumskategorie zwischen etwa THB1.900 und über THB10.000 pro Jahr.
Notfallverlängerung
Wenn ein Langzeitvisum aus irgendeinem Grund plötzlich storniert wird, kann eine Notfallverlängerung beantragt werden, die zusätzliche 7–15 Tage in Thailand gewährt.
Die Gebühr dafür beträgt THB1.900.
Einzel- oder Mehrfacheinreisevisum?
Bei der Beantragung oder Verlängerung eines Visums in Thailand muss man häufig zwischen Einzel- und Mehrfacheinreise wählen.
Ein Einzeleinreisevisum kostet THB1.900 und erlaubt genau eine Einreise nach Thailand. Verlässt man das Land ohne gültigen Wiedereinreisegenehmigung, wird das Visum bei der Rückkehr storniert.
Ein Mehrfacheinreisevisum kostet rund THB5.000 und erlaubt beliebig viele Ein- und Ausreisen.
Wer plant, Thailand mindestens dreimal im Jahr zu verlassen, fährt mit einem Mehrfacheinreisevisum von Anfang an besser.
Wiedereinreisegenehmigungen
Wer ein Einzeleinreisevisum hat und Thailand verlassen möchte, muss vor der Ausreise eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen. Andernfalls wird das Visum bei der Rückkehr storniert.
Eine Wiedereinreisegenehmigung ist an allen internationalen Flughäfen und Einwanderungsbehörden Thailands erhältlich. Besser ist es jedoch, sie vorab bei der Einwanderungsbehörde zu besorgen. Am Flughafen kann immer etwas dazwischenkommen, und man möchte sein Visum nicht aufs Spiel setzen.
Alle Details gibt es im Leitfaden zur Wiedereinreisegenehmigung in Thailand.
90-Tage-Meldepflicht für Langzeitvisa
Inhaber eines Langzeitvisums – wie Non-Immigrant-Visa oder Rentenvisums – sind verpflichtet, alle 90 Tage ihre aktuelle Adresse beim Immigration Bureau zu melden. Das gilt ausnahmslos und kann vom Visuminhaber selbst oder einem bevollmächtigten Vertreter erledigt werden.
Die Meldung kann 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum oder dem 90. Tag im Land nach dem letzten Einreisestempel erfolgen, oder bis zu 7 Tage nach dem Fälligkeitsdatum – jedoch nur persönlich. Bei Versäumnis innerhalb dieses Zeitfensters wird eine Geldstrafe von THB2.000 fällig.
Es gibt drei Möglichkeiten:
- Persönlich bei der Einwanderungsbehörde
- Per Post
- Online (empfohlen)
Wie das 90-Tage-Reporting im Detail funktioniert, gibt es hier.
Visumsstornierungen
Ich habe selbst mehrfach erlebt, wie ein Non-Immigrant-B-Visum storniert wird.
Als ich den Arbeitgeber wechselte, habe ich geprüft, ob mein bestehendes Non-Immigrant-B-Visum und meine Arbeitserlaubnis weitergeführt werden könnten – mit ernüchterndem Ergebnis. Wenn ein Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis storniert, muss er nach thailändischem Arbeitsrecht auch das Visum stornieren.
Kündigung = Visumsstornierung + Stornierung der Arbeitserlaubnis
Wer die Arbeitserlaubnis storniert, aber das Visum behält, riskiert eine Geldstrafe von THB500 pro Tag ab dem Datum der Stornierung – maximal jedoch THB20.000.
Es gibt Alternativen. Eine legale Möglichkeit ist es, den ehemaligen Arbeitgeber zu bitten, die Stornierung der Arbeitserlaubnis zu verzögern. Das kommt öfter vor als man denkt – ist aber nur eine vorübergehende Lösung.
Früher konnten Inhaber eines Non-Immigrant-B-Visums ihr Visum bis zum Ablaufdatum behalten, auch nachdem die Arbeitserlaubnis storniert worden war.
Das lag daran, dass Einwanderungsbehörde und Arbeitsministerium getrennt voneinander agieren. Die Legalität dieser Vorgehensweise ist zweifelhaft und sollte besser vermieden werden.
Mehr über Arbeitserlaubnisse gibt es im ausführlichen Leitfaden. Was die Beibehaltung des Visums betrifft, gilt jedoch folgende Grundregel:
Überziehung des Aufenthalts
Kurz gesagt: nicht tun.
Eine einmalige Überziehung um einen Tag zieht neben der Geldstrafe von THB500 bis THB20.000 zwar in der Regel keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich – besonders bei einer direkten Ausreise per Flugzeug.
Wird man jedoch von der Polizei auf der Straße oder anderswo kontrolliert, droht Verhaftung und eine Geldstrafe.
Bei einer Überziehung kann ein Einreiseverbot von bis zu 10 Jahren verhängt werden.
Für Ausländer mit Kindern gilt: Kinder unter 15 Jahren benötigen ebenfalls ein Visum. Im Falle einer Überziehung werden sie nicht strafrechtlich verfolgt. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ohne gültiges Visum werden bei einer Überziehung bestraft, aber nicht auf die schwarze Liste gesetzt. Jeder Ausländer ab 18 Jahren wird bestraft und auf die schwarze Liste gesetzt.
Eine eintägige Überziehung wird von manchen als Kavaliersdelikt betrachtet – sie ist aber dennoch ein Verstoß gegen das Thai-Einwanderungsrecht. Wer von anderen hört, sie seien damit durchgekommen, sollte sich nicht daran orientieren.
Eine Überziehung ist kein Bagatell. Sie kann zu Inhaftierung, einem jahrelangen Einreiseverbot oder Abschiebung führen. Mehr dazu im Artikel über Visaüberziehungen in Thailand.
Landgrenzübertritt
Wer sich wiederholt auf visafreie Einreise oder Touristenvisa stützt und den Aufenthalt immer wieder um 30 Tage verlängert, um möglichst lange in Thailand zu bleiben – zwar nicht illegal, aber dennoch auffällig – gerät ins Visier der Thai-Einwanderungsbehörde.
Wer langfristig ohne reguläres Visum in Thailand lebt, sollte Folgendes wissen: Die Einwanderungsbehörde kennt das Muster des „Border Bounce“ – es ist kein neues Phänomen.
Thailand hat bei Visa-Runs und mehrfachen aufeinanderfolgenden Einreisen konsequent durchgegriffen. Grundsätzlich sollte man den Landgrenzübertritt nicht öfter als zweimal pro Kalenderjahr durchführen.
Luftgrenzübertritt
Bei einem Luftgrenzübertritt – also wiederholten Einreisen per Flugzeug mit Touristenvisum oder visafreier Einreise – mag es möglich sein, dies öfter als zweimal pro Kalenderjahr zu tun.
Das geschieht jedoch auf eigenes Risiko. Es gibt Berichte über Personen, die auf diese Weise vorgegangen sind und am Flughafen aufgehalten und zurückgeschickt wurden.
Wer dauerhaft in Thailand leben möchte, sollte das richtige Visum beantragen – dann gibt es keine Probleme.
Visa-Runs
Ein Visa-Run oder Border Bounce bezeichnet das Verlassen Thailands über eine Landgrenze und die anschließende Wiedereinreise, um einen neuen Aufenthaltsstempel zu erhalten. Das Ziel ist dabei ein Nachbarland Thailands.
Manche reisen auch per Flugzeug aus – das gilt ebenfalls als relativ legitime Methode.
„Border Bounce“ und „Visa-Run“ werden oft synonym verwendet. Genau genommen bezieht sich ein Visa-Run jedoch auf den Vorgang, das Land zu verlassen, um ein ordentliches Visum zu beantragen – zu Lande oder in der Luft.
Ein Border Bounce wird von manchen als illegal betrachtet, da er anfällig für Missbrauch ist. Rechtlich gesehen verstoßen die Betroffenen jedoch nicht gegen das Einwanderungsrecht – eine durchaus komplexe Frage. Außerdem ist der Border Bounce für viele schlicht notwendig, die kurz vor einem legitimen Visumantrag stehen und ihren Aufenthalt überbrücken müssen.
Visumsdienstleister
Ein Visumsdienstleister garantiert zwar kein Visum, erhöht aber die Erfolgschancen und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.
In der Regel übernehmen Visumsdienstleister die Vorbereitung der Unterlagen und besorgen eine Warteschlangenummer – so muss man nicht den ganzen Tag in der Botschaft oder Einwanderungsbehörde verbringen.
Bei einem Visa-Run-Service werden auch Transport und Unterkunft in der Nähe einer Thailändischen Botschaft organisiert – Cambodia ist dabei das beliebteste Ziel.
Empfehlenswerte Visumsdienstleister gibt es in unserem Exklusivartikel über empfohlene Visumsdienstleister.
Nützliche Quellen zu Thai-Visa-Informationen
Für Vernetzung und freundliche Ratschläge bietet sich die Facebook-Gruppe Thailand Visa Advice an. Für komplexere Fragen ist jedoch professionelle Hilfe angebracht.
Verlässliche Antworten auf visumsbezogene Fragen gibt es bei einer auf Visumsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei – zuverlässiger als ein Facebook-Kommentar.
Die Websites der Thailändischen Botschaften bieten inzwischen gute Richtlinien zu Thai-Visa. Eine vollständige Liste der Königlich Thailändischen Botschaften und Konsulate weltweit gibt es hier.
Jetzt bist Du dran
Meine eigenen Erfahrungen mit der Beantragung eines Touristenvisums und eines Arbeitsvisums (Non-Immigrant-B-Visum) unterschieden sich stark – in Vientiane, Laos, verlief es anders als in Penang und Kuala Lumpur, Malaysia.
Neben der Organisation von Transport und Unterkunft bieten Visumsdienstleister auch Beratung zum Antragsprozess. Diese Reisen können jedoch chaotisch sein, da man zusammen mit vielen anderen Antragstellern unterwegs ist. In Vientiane ist die Situation deshalb oft sehr unübersichtlich. Nach meiner Erfahrung ist die Antragstellung in Penang oder Kuala Lumpur einfacher.
Wer ein Non-Immigrant-B-Visum beantragt, wird die Unterschiede in den Anforderungen bemerken – je nachdem, für welchen Arbeitgeber man tätig ist. Bei BOI-registrierten oder multinationalen Unternehmen läuft der Prozess in der Regel reibungsloser, überraschende Zusatzanforderungen sind selten. Bei kleineren Unternehmen lohnt es sich, die Anforderungen der zuständigen Botschaft vorab sorgfältig zu prüfen.
So ausführlich dieser Leitfaden auch ist – die Regelungen ändern sich häufig. Anpassungen sind keine Seltenheit, und je länger man in Thailand lebt, desto öfter erlebt man solche Änderungen.
Für diesen Leitfaden habe ich auf die aktuellsten Quellen verlinkt – offizielle Botschaften und Thai-Visa-Leitfäden. Das Wissen und die Erfahrungen von Visumsdienstleistern und Expats – asiatischen wie westlichen – die seit Jahren in Thailand leben und verschiedenste Visumsverfahren, Änderungen und Verschärfungen erlebt haben, flossen ebenfalls ein.
Hast Du eine Visumsgeschichte, die in diesen Leitfaden aufgenommen werden sollte? Fehlt eine wichtige Information zum Antragsprozess? Schreib es gerne in die Kommentare.
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