Als ich jünger war, hielt ich mich für unverwundbar. Um Dinge wie ein Testament oder eine Patientenverfügung musste ich mir doch keine Gedanken machen.
Ich hatte ja noch jede Menge Zeit. Doch mit den Jahren erlebte ich, wie Familie und Freunde starben und ihren Liebsten Probleme hinterließen. Ich wurde ein bisschen älter und einen Tick klüger und begann zu glauben, dass ein Testament und eine Patientenverfügung ziemlich gute Ideen sind.
Wie die meisten schob ich es auf. Soll ich gleich anfangen, oder lieber einen Anwalt beauftragen? Was würde das kosten? (Alles Gründe, mit denen wir Dinge vertagen, die wir eigentlich sofort erledigen sollten.)
Dann hatte ich Glück und lernte einen Anwalt kennen, dem ich vertraute. Für mich als Ausländer war das schließlich der beste Weg.
Wenn Du es genauso machen willst, kannst Du auf dieser Seite einen Anwalt kontaktieren.
Contents
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum Du ein Testament brauchst
- Was passiert, wenn Du ohne Testament stirbst
- Welche Testamentsform in Thailand gültig ist
- Testament selbst schreiben oder Anwalt beauftragen
- Was Dein Testament enthalten sollte
- Welches Recht für das Testament eines Ausländers gilt
- Patientenverfügung
- Testament aufbewahren, ändern und widerrufen
- Sollte ich ein Testament machen?
- Häufig gestellte Fragen
- Verwendete Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Wer Vermögen in Thailand besitzt, braucht ein thailändisches Testament. Ohne eines verteilt das thailändische Recht den Nachlass in fester Reihenfolge an die gesetzlichen Erben, Deine Familie muss ein Nachlassverfahren vor Gericht durchlaufen, und Vermögen, das nach den Regeln nicht an die richtige Person geht, kann beim Staat landen.
- Für die meisten Expats ist der Weg über einen Anwalt der sicherere. Er setzt das Testament auf Thai und Englisch auf, stellt sicher, dass alle Vermögenswerte erfasst sind, und findet Lücken, die später vor Gericht ausgenutzt werden könnten.
- Schreibst Du das Testament selbst, müssen beim Unterschreiben zwei volljährige Zeugen anwesend sein, und keiner von ihnen darf bedacht werden. Ein selbst verfasstes Testament muss nicht registriert werden. Wer eine amtliche Aufzeichnung möchte, errichtet bei einem beliebigen Bezirksamt ein öffentliches Testament (250 THB); das Amt kann es auch für Dich aufbewahren.
- Das thailändische Nachlassgericht kümmert sich nur um Vermögen in Thailand. Hast Du Immobilien oder Konten im Ausland, brauchst Du dort ein eigenes Testament.
- Eine Eigentumswohnung kann an einen ausländischen Erben gehen, der sie aber innerhalb eines Jahres verkaufen muss. Bankkonten werden beim Tod des Inhabers gesperrt, sofern es kein Gemeinschaftskonto ist. Deinen Ehepartner jetzt als Mitinhaber einzutragen, ist deshalb eine Überlegung wert.
- Eine Patientenverfügung ist ein eigenes Dokument, das Deinen Gesundheitsbevollmächtigten bei medizinischen Entscheidungen am Lebensende anleitet. In Thailand ist sie nach Abschnitt 12 des National Health Act B.E. 2550 (2007) rechtlich anerkannt. Hinterlege sie in Deinem Stammkrankenhaus und sorge dafür, dass Dein Bevollmächtigter Deine Wünsche genau kennt.
- Erbschaftsteuer fällt nur auf den Teil an, den ein Erbe nach Abzug der Schulden über 100 Millionen THB hinaus erhält: 5 % bei direkten Abkömmlingen oder Eltern, 10 % bei allen anderen. Überlebende Ehepartner zahlen nichts.
Warum Du ein Testament brauchst
Wenn Du die meiste Zeit in Thailand verbringst, mit einer Thailänderin oder einem Thailänder verheiratet bist, Immobilien in Thailand besitzt oder Deinen Ruhestand hier verbringst, solltest Du ein thailändisches Testament haben, das Dein Vermögen und Deine Immobilien in Thailand abdeckt.
Das thailändische Recht ist ziemlich eindeutig, was mit Deinem Vermögen passiert, wenn Du ohne Testament stirbst. Deine Angehörigen kommen nach Deinem Tod deutlich schwerer an Dein Vermögen heran.
Was passiert, wenn Du ohne Testament stirbst
Stirbst Du ohne Testament, geht Dein Nachlass nach § 1629 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs in fester Reihenfolge an Deine gesetzlichen Erben: Deine Kinder, dann Eltern, leibliche Geschwister, Halbgeschwister, Großeltern sowie Onkel und Tanten. Auch Dein überlebender Ehepartner erbt. Nach § 1635 erhält der Ehepartner neben Kindern einen gleichen Anteil wie ein Kind, neben Eltern oder leiblichen Geschwistern die Hälfte des Nachlasses.
Ist ein Erbe minderjährig, geistig nicht gesund oder nach den Vorgaben des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs nicht in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, bestellt das Gericht einen Vormund oder Pfleger, falls Du nicht bereits rechtlich jemanden bestimmt hast.
Gibt es weder lebende Verwandte noch ein Testament, fällt Dein Vermögen an den Staat.
Haben Deine Erben Anspruch auf den Nachlass, müssen sie unabhängig davon, ob es ein Testament gibt, einen Anwalt beauftragen, der das gerichtliche Nachlassverfahren in Thailand vorbereitet. Leben sie im Ausland, müssen sie dafür nach Thailand reisen, um Deine Angelegenheiten abzuwickeln.
Kurz gesagt: Stirbst Du ohne Testament, geht Dein Vermögen womöglich nicht an die Person, die Du bedenken wolltest. Außerdem hat es Deine Familie schwerer, Ansprüche geltend zu machen, und es kann sogar zum Streit über das Verfahren kommen.
Welche Testamentsform in Thailand gültig ist
Ein thailändisches Testament gilt nur, wenn es eine der Formen einhält, die das Zivil- und Handelsgesetzbuch zulässt. Die meisten Expats nutzen ein schriftliches Testament, das vor mindestens zwei Zeugen unterschrieben wird, die gemeinsam anwesend sein und gleichzeitig unterschreiben müssen. Fehlen Datum, Unterschrift oder Zeugen, kann das Testament für unwirksam erklärt werden, egal wie klar Dein Wille ist.
Das Testament darf getippt sein. Wer jedes Wort selbst von Hand schreibt, wählt eine andere Form mit eigenen Regeln.
| Testamentsform | So wird es errichtet | Zeugen |
|---|---|---|
| Schriftliches Testament mit Zeugen | Getippt oder handgeschrieben und datiert. Du unterschreibst vor den Zeugen, und beide Zeugen unterschreiben, um Deine Unterschrift zu bestätigen. | Mindestens 2 Erwachsene, gemeinsam anwesend |
| Eigenhändiges (holographisches) Testament | Du schreibst den gesamten Text, das Datum und Deine Unterschrift selbst von Hand. Ein getippter Teil macht diese Form zunichte, und jede Änderung muss in Deiner eigenen Handschrift erfolgen und abgezeichnet sein. | Keine erforderlich |
| Öffentliches Testament | Wird beim Bezirksamt (Amphoe) oder einem Bezirksamt in Bangkok errichtet. Der Beamte schreibt auf, was Du sagst, liest es vor, und Du und die Zeugen unterschreibt. Gebühr: 250 THB pro Testament. | Mindestens 2 Erwachsene, gemeinsam anwesend |
| Geheimes Testament | Du unterschreibst das Testament, steckst es in einen Umschlag, unterschreibst über dem Siegel und erklärst dem Bezirksbeamten und den Zeugen, dass es Dein Testament ist. Der Beamte vermerkt das auf dem Umschlag. | Mindestens 2 Erwachsene, gemeinsam anwesend |
| Mündliches Testament | Nur in Ausnahmesituationen wie unmittelbarer Todesgefahr, einer Epidemie oder einem Krieg. Die Zeugen müssen Deine Worte unverzüglich beim Bezirksamt melden. | Mindestens 2 Erwachsene, gemeinsam anwesend |
Ein Testament beim Bezirksamt errichten
Ein öffentliches Testament kostet 250 THB pro Testament, bei jedem Bezirksamt (Amphoe) in Thailand oder jedem Bezirksamt in Bangkok. Jede weitere Abschrift kostet 50 THB. (Geprüft im Oktober 2026.) Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und darfst nicht für geschäftsunfähig erklärt worden sein.
Nimm Deinen Reisepass mit, falls Du keinen thailändischen Personalausweis hast; der Amtsleiter kann bei Ausländern auch andere Ausweisdokumente prüfen. Können Du oder Deine Zeugen sich nicht auf Thai verständigen, muss das Amt einen Dolmetscher hinzuziehen.
Das Amt kann das unterschriebene Testament auch für Dich aufbewahren und stellt Dir dafür eine Quittung aus. Du kannst es jederzeit wieder abholen.
Testament selbst schreiben oder Anwalt beauftragen
Für ein rechtsverbindliches Testament hast Du zwei Möglichkeiten: Du schreibst es selbst, oder Du lässt Dir von einem Anwalt mit Erfahrung im Erbrecht helfen.
Einen Anwalt beauftragen
Wenn Du eine Kanzlei einschaltest, kann der Anwalt das Testament auf Thai, Englisch oder in Deiner Muttersprache aufsetzen und dafür sorgen, dass Dein gesamtes heutiges und künftiges Vermögen abgedeckt ist.
Ein Anwalt geht mit Dir die Verteilung Deines Vermögens durch und stellt sicher, dass Dein Besitz an die von Dir gewählten Begünstigten geht und dass Dein Testament keine Lücken oder andere Mängel hat, die vor dem Nachlassgericht zum Streit führen könnten.
Vergisst Du zum Beispiel, einen Teil Deines Nachlasses ins Testament aufzunehmen, verteilt das Gericht diesen Teil an die gesetzlichen Erben, nicht an die Menschen, die Du Dir ausgesucht hast. Ein Anwalt sorgt dafür, dass das nicht passiert.
Vor allem aber kann ein Anwalt dafür sorgen, dass Dein Testament rechtlich gültig ist, und Dir bei der Errichtung helfen.
TIPP: Schreibe Dein Testament am besten mit blauer Tinte, wenn Du es von Hand verfasst, und unterschreibe ebenfalls blau, denn blaue Tinte ist auf einem Scan gut zu erkennen.
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Selbst schreiben
Schreibst Du das Testament dagegen selbst in Deiner Muttersprache, ist es trotzdem gültig, aber Du könntest wichtige Angaben vergessen.
Außerdem müssen Deine Erben es im Ernstfall für das Gericht ins Thailändische übersetzen lassen. Wenn Du nicht Thai schreiben kannst, lässt Du es besser gleich jetzt übersetzen.
Auch bei einem selbst verfassten Testament gilt: Nimm für alles Handgeschriebene und für die Unterschriften blaue Tinte, denn sie ist auf einem Scan deutlicher zu sehen.
Testamentsvorlagen gibt es online gegen Gebühr bei Thailand Law Online. Sie enthalten Formulare auf Thai und Englisch. Die Formulare müssen nicht notariell beglaubigt oder legalisiert werden, aber beim Unterschreiben müssen mindestens zwei Zeugen gemeinsam anwesend sein und ebenfalls unterschreiben.
Bewahre das unterschriebene Original danach an einem Ort auf, an dem Dein Testamentsvollstrecker es findet. Für diese Testamentsform ist keine Registrierung nötig. Wer eine amtliche Aufzeichnung möchte, errichtet ein öffentliches Testament beim Bezirksamt für 250 THB; das Amt kann es auch aufbewahren.
Unterlagen
Du brauchst eine Liste der Begünstigten mit Namen, Telefonnummern, Adressen und E-Mail-Adressen sowie die Ausweisdaten der Testamentsvollstrecker.
Außerdem brauchst Du eine Vermögensliste inklusive Bankkontodaten, sofern nicht alles an eine einzige Person geht. Vermachst Du Dein gesamtes Vermögen einer Person, ist eine solche Liste trotzdem sinnvoll. Teilst Du das Vermögen aber auf, muss die Liste Teil des Testaments sein.
Zeugen
Außer den Begünstigten, deren Ehepartnern und der Person, die das Testament schreibt, kann jeder Zeuge sein, solange er volljährig ist und beim Unterschreiben dabei ist. Ein Begünstigter kann zum Testamentsvollstrecker oder Verwalter ernannt werden, aber nicht als Zeuge fungieren.

Ein Zeuge darf nicht minderjährig oder geistig nicht gesund sein und auch nicht als beschränkt geschäftsfähig gelten. Außerdem darf ein Zeuge weder blind noch taub noch stumm sein.
Was Dein Testament enthalten sollte
Damit Deine Begünstigten Dein Vermögen erhalten, musst Du es im Testament aufführen. Dazu zählen Immobilien, Geldanlagen, Guthaben auf Bankkonten und sogar Fahrzeuge.
Vermögen in Thailand
Als Vermögen in Thailand gilt alles, was Du in Thailand und nicht im Ausland besitzt.
Immobilien, Grundstück, Haus, Eigentumswohnung
Ob ein Mietvertrag nach Deinem Tod weiterläuft, hängt von seinen Bedingungen ab. Lass Deinen Anwalt den Vertrag prüfen und klären, ob darin ein Erbe benannt werden kann. Ein Gebäude kann einem Ausländer gehören und an Erben weitergegeben werden.
Eine Eigentumswohnung kann vererbt werden, sofern der Ausländer nach § 19 des Condominium Act eigentumsberechtigt ist, aber der Erbe muss die Wohnung innerhalb eines Jahres verkaufen.

Wird das Land nicht verkauft, veräußert es der Generaldirektor des Grundbuchamts (Land Department) und erhebt eine Gebühr von 5 % des Verkaufspreises vor Abzügen und Steuern.
Anteile an einer thailändischen Firma
Hältst Du Anteile an einer thailändischen Firma, sind sie Eigentum wie jedes andere und können im Testament vermacht werden. Das Firmenvermögen einer Gesellschaft mit ausländischem Geschäftsführer und Gesellschafter gehört der Firma und nicht dem einzelnen ausländischen Geschäftsführer oder Gesellschafter. Bist Du Geschäftsführer, muss nach Deinem Tod eine Gesellschafterversammlung einberufen und ein neuer Geschäftsführer bestellt werden. Deine Erben müssen von der Firma als neue Gesellschafter eingetragen werden; frag Deinen Anwalt, wie das abläuft.
Bankkonten
Wichtig: Ist das Konto ein Gemeinschaftskonto mit Deinem Ehepartner, geht es an den Ehepartner. Ist es keines, sperrt die Bank das Konto beim Tod des Inhabers. Soll Dein Ehepartner also Zugriff haben, mach ihn zum Mitinhaber.
Sonstiger Besitz
Führe weiteren Besitz samt den dazugehörigen Angaben im Testament auf, zum Beispiel ein Auto oder ein Motorrad mit Kennzeichen.
Vermögen im Ausland
Das thailändische Nachlassgericht befasst sich nur mit Vermögen in Thailand. Besitzt Du Vermögen im Ausland, musst Du es in einem separaten Testament aufführen. Das erleichtert es auch Deinen Erben, Besitz in diesem Land zu übernehmen, weil sie sich nicht mit thailändischen Gerichten herumschlagen müssen.

Testamentsvollstrecker oder Verwalter
Wähle jemanden, dem Du vertraust, der sich mit dem System auskennt und möglichst Thai spricht oder Zugang zu jemandem hat, der es spricht. Es ist außerdem ratsam, dass die Person jünger ist als Du. Der Testamentsvollstrecker darf zugleich Begünstigter sein. Du kannst auch mehrere Vollstrecker bestimmen.
Wünsche zur Bestattung
Du kannst im Testament besondere Wünsche zur Bestattung festhalten. Der Verwalter oder Vollstrecker Deines Nachlasses hat das Recht und die Pflicht, die Bestattung zu organisieren, sofern nicht eigens eine andere Person dafür bestimmt wurde.
Gibt es keinen Vollstrecker, ist die Person für die Bestattung zuständig, die den größten Anteil am Nachlass erhält, sei es per Testament oder durch gesetzliche Erbfolge.
Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer wird nur auf den Teil des Erbes jedes Erben erhoben, der nach Abzug der Schulden 100 Millionen Baht übersteigt. Sie beträgt 5 % für Verwandte in auf- oder absteigender Linie und 10 % für alle anderen. Die Steuer gilt für Erben, die natürliche Personen oder thailändische juristische Personen sind. Sie trifft auch Nicht-Thailänder, die Eigentum und Vermögen in Thailand erben.
Überlebende Ehepartner zahlen keine Erbschaftsteuer. Erben unter 20 Jahren sind steuerpflichtig, aber ihre Eltern müssen die Steuererklärung abgeben.
Welches Recht für das Testament eines Ausländers gilt
Es kommen zwei Rechtsordnungen ins Spiel. Das thailändische Recht entscheidet, wer Dein Land, Deine Eigentumswohnung oder Dein Haus in Thailand erbt. Dein bewegliches Vermögen, etwa Bargeld und Fahrzeuge, folgt dem Recht des Landes, in dem Du bei Deinem Tod Deinen ständigen Wohnsitz hast. Diese Aufteilung ist der Grund, warum ein einziges Testament bei Ausländern selten alles abdeckt. (Geprüft im Oktober 2026.)
Vier Regeln bestimmen, wie ein thailändisches Gericht das Testament eines Ausländers behandelt:
- Immobilien in Thailand: Die Erbfolge richtet sich nach thailändischem Recht, egal wo Du gelebt hast.
- Bewegliches Vermögen: Die Erbfolge richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem Du im Zeitpunkt Deines Todes Deinen Wohnsitz (Deinen ständigen Wohnort) hattest.
- Form des Testaments: Du kannst die Form wählen, die Dein Heimatland verlangt, oder die Form des Ortes, an dem Du unterschreibst. Ein in Thailand unterschriebenes Testament kann eine thailändische Form nutzen.
- Testierfähigkeit: Alter und geistige Verfassung beurteilen sich nach dem Recht Deiner Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift.
Deshalb haben viele Expats zwei Testamente: eines für das Vermögen in Thailand und eines für das Vermögen in der Heimat. Ein späteres Testament hebt ein früheres nur insoweit auf, als sich beide widersprechen. Jedes Testament sollte daher klar benennen, welches Vermögen es abdeckt.
Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen am 30. Juni 2026 beigetreten; es tritt am 28. Februar 2027 in Kraft. Sobald es gilt, sollen amtliche Dokumente, die zwischen Thailand und anderen Mitgliedstaaten verwendet werden, eine Apostille des ausstellenden Landes tragen. Das ersetzt die längere Legalisierungskette. Bis dahin gilt das bisherige Verfahren, durch das Dich unser Leitfaden zur Legalisierung in Thailand führt. (Geprüft im Oktober 2026.)
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung (auch Vorsorgeverfügung) weist Deinen Gesundheitsbevollmächtigten an, was zu tun ist, falls Du handlungsunfähig und unheilbar krank bist. Sie sollte klar festlegen, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen dürfen oder unterlassen sollen, etwa künstliche Ernährung, Beatmung, Schmerztherapie und anderes.

Die Patientenverfügung kann ein allgemeines Formular aus dem Internet sein oder mit einem Anwalt erstellt werden. Sie darf nur auf Englisch sein, besser ist aber Thai und Englisch, damit jede Gesundheitseinrichtung Deine Wünsche versteht und sie eindeutig formuliert sind. Das ThaiLaw Forum bietet eine kostenlose Vorlage hier.
So verfasst Du eine Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann als Vollmacht verfasst werden oder als eigenes Dokument, das einen Gesundheitsbevollmächtigten bestimmt, der in Deinem Namen entscheidet.
Die Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt werden, wohl aber von Dir und mindestens einem Zeugen unterschrieben sein, außerdem von Deinem Gesundheitsbevollmächtigten, falls Du einen bestimmst. Krankenhausformulare verlangen unter Umständen mehr, frag also bei Deinem nach. Es ist ratsam, die Patientenverfügung in dem Krankenhaus zu hinterlegen, das Du normalerweise nutzt, und mehrere Kopien bei Deinen wichtigen Unterlagen sowie beim Gesundheitsbevollmächtigten aufzubewahren.
Viele Privatkliniken möchten, dass das Dokument auf ihrem eigenen Formular errichtet wird. Frag also in Deinem Krankenhaus nach, ob es ein separates Formular gibt.
Im Allgemeinen bewahren Krankenhäuser diese Verfügungen nicht in der Akte auf und fragen im Notfall auch nicht danach, sondern ergreifen alle verfügbaren lebensverlängernden Maßnahmen. Wird ihnen die Patientenverfügung jedoch bekannt, sind sie gesetzlich verpflichtet, sie zu beachten.
Du und Dein Gesundheitsbevollmächtigter, falls Du einen bestimmst, unterschreibt die Patientenverfügung vor Deinem Zeugen. Der Zeuge sollte ein geistig gesunder Erwachsener sein. Alle Unterschriften sollten mit blauer Tinte erfolgen, weil sie beim Scannen des Dokuments sichtbar bleibt.
Thailändisches Recht zur Versorgung am Lebensende
Die Patientenverfügung ist in § 12 des National Health Act B.E. 2550 (2007) anerkannt. Sie gibt Dir das Recht, Behandlungen abzulehnen, die nur die Endphase Deines Lebens verlängern, oder Behandlungen, die schweres Leiden beenden sollen. Beim Verfassen musst Du rechtlich geschäftsfähig sein. Mit einer Patientenverfügung kannst Du nur Behandlungen ablehnen, die das Sterben hinauszögern. Das Recht auf palliative Versorgung bleibt Dir vollständig erhalten.
Einen Gesundheitsbevollmächtigten auswählen
Wähle einen Gesundheitsbevollmächtigten, der bereit ist, bestimmte Behandlungen abzulehnen, wenn Du unheilbar krank bist. Manche Thailänder schrecken davor wegen ihres buddhistischen Glaubens zurück. Vergewissere Dich daher unbedingt vor der Wahl, dass die Person Deine Anweisungen auch dann befolgen würde, wenn Du unheilbar krank und nicht mehr ansprechbar bist.

Sorge dafür, dass Dein Gesundheitsbevollmächtigter eine Kopie der Patientenverfügung hat und genau versteht, was sie bedeutet und was Du willst. Das steht zwar in der Verfügung selbst, aber am besten erklärst Du es zusätzlich mündlich, damit die Person genau weiß, wie Du über lebensverlängernde Maßnahmen und die Versorgung am Lebensende denkst.
Thailändische Ärzte scheuen sich oft, Patienten und Angehörigen mitzuteilen, dass eine Erkrankung unheilbar ist. Deshalb muss Dein Gesundheitsbevollmächtigter bereit sein, vom Arzt eine klare Prognose zu verlangen, und auch eine zweite oder dritte Meinung zu Deiner Prognose einholen.
Testament aufbewahren, ändern und widerrufen
Du kannst Dein Testament jederzeit zu Lebzeiten ändern oder widerrufen. Am saubersten geht das, indem Du ein neues Testament in gültiger Form unterschreibst und darin festhältst, welche Teile es ersetzt. Ein neueres Testament hebt ein älteres nur insoweit auf, als sich beide widersprechen. Ein schwammiges zweites Testament kann Dir also zwei nur teilweise gültige Dokumente hinterlassen.
So verliert ein Testament oder ein Teil davon noch seine Wirkung:
- Du vernichtest es absichtlich: Zerreißt oder streichst Du Dein einziges Original durch, ist es ganz oder teilweise widerrufen. Hast Du mehrere Originale unterschrieben, musst Du jedes einzelne vernichten.
- Du verkaufst, verschenkst oder zerstörst den Vermögensgegenstand: Das im Testament dafür vorgesehene Vermächtnis entfällt.
- Der Begünstigte stirbt vor Dir: Das Vermächtnis fällt weg, benenne also einen Ersatzbegünstigten.
Wo Du Dein Testament aufbewahrst
Ein öffentliches Testament kann beim Bezirksamt bleiben, bei dem Du es errichtet hast. Zu Lebzeiten darf das Amt es niemandem zeigen. Nach Deinem Tod nimmt es Kontakt zu der von Dir benannten Person auf, die es abholen kann und dafür einen Ausweis sowie einen Todesnachweis mitbringen muss. (Geprüft im Oktober 2026.)
Bei einem Testament, das Du privat geschrieben oder unterschrieben hast, ist das Original die einzige gültige Fassung. Sag Deinem Testamentsvollstrecker also, wo es liegt. Ein Scan oder eine Fotokopie hilft Deinen Erben, aber das Gericht verlangt das unterschriebene Original.
Für Ansprüche am Nachlass vor Gericht gilt im Allgemeinen eine Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Todestag oder ab dem Tag, an dem der Erbe davon erfahren hat. Dein Testamentsvollstrecker sollte das Verfahren bald nach Deinem Tod einleiten. (Geprüft im Oktober 2026.)
Sollte ich ein Testament machen?
Zum Schluss noch: Ich bin kein Anwalt. Aber weil ich den Weg selbst gegangen bin, wollte ich meine Erfahrung teilen. Die meisten Menschen denken nicht an ein Testament. Doch ganz gleich, wie alt Du bist: Ein Testament und eine Patientenverfügung sind eine gute Idee, denn man weiß nie, was passiert.
Viele Familien streiten sich um das Erbe, nur weil kein Testament gemacht wurde.
Wenn Du ein Testament machen willst und sicherstellen möchtest, dass es nach Deinem Tod keine Probleme gibt, solltest Du Dich schon jetzt nach einem Anwalt umsehen.
Niemand von uns kann die Zukunft vorhersagen, außer das eine Unvermeidliche: Tod und Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Ausländer in Thailand ein Testament machen?
Ja. Du kannst eine thailändische Form nutzen, etwa ein schriftliches Testament mit zwei Zeugen oder ein öffentliches Testament beim Bezirksamt. Ebenso kannst Du die Form wählen, die Dein Heimatland verlangt. Deine Testierfähigkeit beurteilt sich nach dem Recht Deiner Staatsangehörigkeit.
Ist ein englisches Testament in Thailand gültig?
Ja, wenn es eine gültige Form einhält. Das Zivil- und Handelsgesetzbuch regelt die Form eines Testaments (Unterschrift, Datum, Zeugen), nicht die Sprache. Deine Erben brauchen für das Gericht eine thailändische Übersetzung. Beim Bezirksamt ist ein Dolmetscher nötig, wenn Du oder Deine Zeugen sich nicht auf Thai verständigen können.
Was kostet ein Testament beim Bezirksamt?
250 THB pro öffentlichem Testament, jede weitere Abschrift kostet 50 THB. (Geprüft im Oktober 2026.) Das Honorar eines Anwalts für das Aufsetzen kommt separat hinzu und wird nicht staatlich festgelegt.
Können mein Ehepartner oder die Person, die mein Testament geschrieben hat, daraus erben?
Nicht, wenn sie das Testament geschrieben oder bezeugt haben. Wer ein Testament schreibt, jeder Zeuge und deren Ehepartner dürfen aus diesem Testament nichts erhalten, ein Vermächtnis an sie ist nichtig. Dein eigener Ehepartner kann erben, solange er weder das Testament geschrieben noch bezeugt hat.
Wen kann ich als Testamentsvollstrecker benennen?
Du kannst einen Vollstrecker benennen, mehrere oder keinen. Ein Testamentsvollstrecker muss volljährig, geistig gesund und nicht insolvent sein. Benennt Dein Testament niemanden oder kann die benannte Person nicht tätig werden, kann ein Erbe oder ein anderer Beteiligter beim Gericht die Bestellung eines Vollstreckers beantragen.
Verwendete Quellen
- Department of Provincial Administration, Will Registration Manual (enthält Zivil- und Handelsgesetzbuch Buch VI, Conflict of Laws Act B.E. 2481 und die Ministerialverordnung 2026 zur Errichtung von Testamenten): Testamentsformen, Zeugenregeln, Ablauf beim Bezirksamt, Gebühren von 250 und 50 THB, Widerruf, Testamentsvollstrecker und die einjährige Anspruchsfrist.
- National Health Commission Office, National Health Act B.E. 2550 (2007), englische Übersetzung: § 12, das Recht auf eine Patientenverfügung.
- National Health Commission Office, Ministerial Regulation on Living Wills B.E. 2553 (2010), englische Übersetzung: erforderlicher Inhalt, Unterzeichnung, Widerruf und Verwendung einer Patientenverfügung.
- Revenue Department, Inheritance Tax (persons liable): Die Schwelle von 100 Millionen THB gilt für das Nettoerbe jedes einzelnen Erben.

Fachlich geprüft von Pongkarn Khunphasee
Pongkarn Khunphasee ist leitende Anwältin und Mitbegründerin von Banchee Legal House in Bangkok. Sie hat einen Master of Laws von der University of Wisconsin-Madison und verfügt über fast ein Jahrzehnt Erfahrung darin, Expats bei der Firmengründung, bei Testamenten und Erbfolge sowie bei der Vertretung vor Gericht zu unterstützen.