Erbrecht in Thailand: Was ausländische Ehepartner behalten

Ein ausländischer Ehepartner ist in Thailand vollwertiger gesetzlicher Erbe, oft sogar der wichtigste. Geerbtes Land musst Du aber innerhalb eines Jahres verkaufen, die meisten Condos ebenfalls, und jedes Bankkonto bleibt gesperrt, bis ein thailändisches Gericht einen Nachlassverwalter bestellt.

Beim Erbrecht behandelt das thailändische Recht einen eingetragenen ausländischen Ehepartner genauso wie einen thailändischen. Deine eigene Hälfte von allem, was Ihr während der Ehe erworben habt, behältst Du. Die Hälfte Deines Partners teilst Du Dir mit dessen Kindern und Eltern, sofern kein Testament etwas anderes bestimmt.

Die Einschränkungen betreffen nur das, was Du besitzen darfst. Bargeld, Autos und persönliche Gegenstände gehören Dir, Land und die meisten Condos dagegen nicht.

Bevor eine Bank auch nur einen Baht freigibt oder ein Landamt einen Titel umschreibt, muss in der Regel ein thailändisches Gericht einen Nachlassverwalter bestellen. Gibt es kein Testament, müssen sich die übrigen Erben darauf einigen, wer das sein soll, und genau hier beginnen die meisten Familienstreitigkeiten.

Dieser Ratgeber behandelt beide Fälle, also den Tod Deines thailändischen Partners und Deinen eigenen Tod, mit den Regeln, dem Gerichtsverfahren und dem, was Du jetzt schon regeln solltest.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein eingetragener ausländischer Ehepartner ist in Thailand gesetzlicher Erbe, genau wie ein thailändischer Ehepartner.
  • Das Ehegut wird zuerst 50:50 geteilt. Nur die Hälfte des Verstorbenen und sein Privatvermögen werden als Nachlass verteilt.
  • Ohne Testament teilt sich der überlebende Ehepartner den Nachlass mit den Kindern und den Eltern des Verstorbenen, die jeweils den gleichen Anteil wie ein Kind erhalten.
  • Wer als Ausländer Land erbt, muss es innerhalb eines Jahres verkaufen. Auch bei einer geerbten Condo müssen die meisten Ausländer das Landamt innerhalb von 60 Tagen informieren und innerhalb eines Jahres verkaufen.
  • Banken sperren Konten mit dem Todesfall und geben sie nur an einen gerichtlich bestellten Verwalter frei, was meist mehrere Monate dauert.
  • Ein eingetragener Nießbrauch sichert Dir das Wohnrecht im Haus auch nach dem Tod Deines Partners, selbst wenn das Grundstück verkauft wird.
  • Erbschaftsteuer fällt erst ab 100 Millionen THB pro Erbe an, und ein überlebender Ehepartner zahlt gar keine.

So funktioniert das Erbe bei Ehepaaren

Stirbt in Thailand ein Verheirateter, wird zuerst das Ehegut 50:50 geteilt. Nur die Hälfte des Verstorbenen plus sein Privatvermögen bildet den Nachlass, den die Erben unter sich aufteilen. Die Hälfte des überlebenden Ehepartners war nie Teil der Erbschaft, sie gehört ihm ohnehin.

Das thailändische Recht teilt das Vermögen eines Ehepaars in zwei Töpfe:

  • Sin somros (สินสมรส), Ehegut: fast alles, was einer von Euch während der Ehe erworben hat, darunter Gehalt, Ersparnisse und alles, was davon gekauft wurde, dazu die Erträge aus dem Privatvermögen. Ist unklar, in welchen Topf etwas gehört, wird gesetzlich vermutet, dass es Ehegut ist.
  • Sin suan tua (สินส่วนตัว), Privatvermögen: was jeder von Euch vor der Hochzeit besaß, persönliche Gegenstände und Arbeitsgeräte sowie alles, was einer von Euch während der Ehe geschenkt oder geerbt bekommen hat.

Ein einfaches Beispiel: Eine Thailänderin stirbt und hinterlässt Ehegut im Wert von 6 Millionen THB sowie ein Grundstück im Wert von 1 Million THB, das sie von ihrer Großmutter geerbt hat. Ihr ausländischer Ehemann behält 3 Millionen THB als seine Hälfte des Ehegutes.

Ihr Nachlass besteht aus den anderen 3 Millionen THB plus dem Grundstück für 1 Million THB, also 4 Millionen THB insgesamt, und genau das wird unter den Erben aufgeteilt.

Das Schreiben beim Landamt

Hat Dein thailändischer Partner während der Ehe Land gekauft, hast Du mit ziemlicher Sicherheit beim Landamt ein Schreiben unterschrieben, in dem Du bestätigst, dass das Geld ihm gehörte und Du keinen Eigentumsanspruch erhebst. Dieses Schreiben macht das Land zu seinem Privatvermögen. Es entfällt also die 50:50-Teilung, und das Grundstück geht direkt in den Nachlass.

Das Schreiben hindert Dich nicht daran, das Land als Erbe zu bekommen. Es heißt nur, dass Du als Ehepartner nicht die Hälfte davon beanspruchen kannst.

Viele Ehemänner, die es unterschrieben haben, können sich an nichts zum Thema Erbe im Wortlaut erinnern, und damit haben sie recht. Es geht um das Eigentum während der Ehe, nicht darum, wer erbt.

Tipp: Die Aufteilung folgt denselben Regeln wie bei einer einvernehmlichen Scheidung, ein eingetragener Ehevertrag ändert sie also. Gibt es einen, wird der Nachlass nach dessen Bestimmungen berechnet. Eheverträge in Thailand erklärt, was sie können und was nicht.

Wer ohne Testament erbt

Ohne Testament geht ein thailändischer Nachlass an den überlebenden Ehepartner und die nächste Verwandtenklasse, und der Anteil des Ehepartners hängt davon ab, welche Verwandten noch leben. Das thailändische Recht kennt sechs Verwandtenklassen, und solange jemand aus einer höheren Klasse lebt, gehen die niedrigeren leer aus:

  1. Kinder (und Enkel, falls ein Kind bereits gestorben ist)
  2. Eltern
  3. Leibliche Geschwister
  4. Halbgeschwister
  5. Großeltern
  6. Onkel und Tanten

Der überlebende Ehepartner steht außerhalb dieser Liste und erbt neben der jeweils ersten Klasse.

Wer sonst noch lebtAnteil des überlebenden Ehepartners
Kinder oder EnkelDer gleiche Anteil wie ein Kind (jeder lebende Elternteil des Verstorbenen erhält ebenfalls einen Kindesanteil)
Keine Kinder, aber Eltern oder leibliche GeschwisterDie Hälfte des Nachlasses
Nur Halbgeschwister, Großeltern, Onkel oder TantenZwei Drittel des Nachlasses
Keine Verwandten in einer der sechs KlassenDer gesamte Nachlass
Anteil des überlebenden Ehepartners an einem thailändischen Nachlass ohne Testament, Stand: September 2026

Hinterlässt der Verstorbene Kinder und einen lebenden Elternteil, stehen die Eltern nicht hinter den Kindern an. Jeder Elternteil erhält denselben Anteil wie ein Kind.

Zurück zum Nachlass von 4 Millionen THB: Hinterlässt die Thailänderin ihren Mann, zwei Kinder und beide Eltern, sind das fünf gleiche Anteile von je 800.000 THB.

Ihr Mann kommt damit insgesamt auf 3,8 Millionen THB (seine Hälfte von 3 Millionen THB plus ein Anteil), ihre Eltern bekommen zusammen 1,6 Millionen THB. Mit einem Testament hätte sie ihm alle 4 Millionen THB hinterlassen können.

Wer als Ehepartner zählt

In Thailand erbt nur ein rechtlich eingetragener Ehepartner. Eine Dorf- oder Tempelzeremonie ohne Eintragung beim Bezirksamt gibt dem Partner überhaupt keine Erbrechte, egal wie viele Jahre Ihr schon zusammen seid.

Auch umgekehrt kann es böse Überraschungen geben. Ein Ehepartner, der ausgezogen ist, selbst seit Jahren, behält seine vollen Erbrechte, bis die Scheidung eingetragen ist. Lebt Ihr getrennt, aber nicht geschieden, ist Dein getrennt lebender Partner weiterhin Dein Erbe.

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Kinder und Stiefkinder

Die Kinder Deines Partners aus einer früheren Beziehung erben von ihrem eigenen Elternteil, nicht von Dir. Ein Stiefkind erbt von einem Stiefelternteil erst nach einer rechtlichen Adoption. Adoptierte Kinder und Kinder, die ein Vater rechtlich anerkannt hat, erben genau wie jedes andere Kind.

Das gilt in beide Richtungen. Stirbst Du ohne Testament, erben Deine Kinder aus einer ersten Ehe in der Heimat gemeinsam mit Deinem thailändischen Partner, und sie können auf ihren Anteil an einer Condo bestehen, in der sie wohnt. Kinder aus einer früheren Beziehung Deines thailändischen Partners können dasselbe bei Dir tun.

Weiterlesen: Heiraten in Thailand

Was ein ausländischer Ehepartner erben kann

Ein ausländischer Ehepartner kann alles in einem thailändischen Nachlass erben, aber Land und die meisten Condos müssen innerhalb von etwa einem Jahr verkauft werden, weil Ausländer sie nicht besitzen dürfen. Bargeld, Autos, Aktien, Hausrat und ein Gebäude, das Du uneingeschränkt besitzen darfst, bleiben Dir. Was sich ändert, ist, was Du auf Deinen eigenen Namen eintragen lassen darfst.

Land

Ein Ausländer, der in Thailand Land erbt, kann es nicht auf seinen Namen eintragen lassen und muss es innerhalb der vom Land Department gesetzten Frist verkaufen, die zwischen 180 Tagen und einem Jahr liegt. Wird das Land nicht rechtzeitig verkauft, kann das Land Department es für Dich verkaufen. (Stand: September 2026.)

Du wirst lesen, das Gesetz erlaube einem ausländischen Erben, mit Genehmigung des Innenministers bis zu einen Rai zu behalten. Der Wortlaut steht noch im Gesetz, wurde aber für Ausländer geschrieben, die nach alten Staatsverträgen Land besaßen, und die letzten dieser Verträge liefen 1970 aus. In der Praxis wird die Genehmigung nicht erteilt, plane also mit dem Verkauf.

Du musst nicht auf dem freien Markt verkaufen. Du kannst an ein thailändisches Kind, einen thailändischen Verwandten oder jeden anderen Käufer Deiner Wahl verkaufen, und das Geld gehört Dir.

Ein Witwer schildert in einem Forenbeitrag vom Juni 2026, wie das abläuft. Ein thailändisches Gericht setzte ihn nach dem Testament seiner Frau als alleinigen Verwalter ein, und der Richter gab ihm ein Jahr Zeit, das Grundstück unter dem gemeinsamen Haus zu regeln.

Häuser

Das thailändische Recht behandelt Haus und Grundstück getrennt, und das Verbot für Ausländer betrifft nur das Land. Ein Gebäude darfst Du auf Deinen Namen besitzen. Du darfst nur den Grund darunter nicht behalten.

Zweistöckiges Einfamilienhaus mit Carport in einer Wohnsiedlung am Stadtrand von Bangkok
Das ist ein Einfamilienhaus am Stadtrand von Bangkok. Ein solches Haus kann ein ausländischer Ehepartner als Gebäude besitzen, das Grundstück darunter aber nicht behalten.

Ein geerbtes Haus steht also auf einem Grundstück, das jetzt jemand anderem gehört. Sofern der Käufer Dir keinen Mietvertrag, Nießbrauch oder eine Superficies (das Recht, ein Gebäude auf fremdem Grund zu besitzen) einräumt, bleibt praktisch nur, das Haus zusammen mit dem Grundstück zu verkaufen, und das tun die meisten Witwer.

Condos

Ein Ausländer, der in Thailand eine Condo erbt und nach der Ausländerquote nicht berechtigt ist, sie zu besitzen, muss das Landamt innerhalb von 60 Tagen schriftlich informieren und die Einheit innerhalb eines Jahres verkaufen. (Stand: September 2026.)

Du darfst sie womöglich behalten, wenn zwei Dinge zusammenpassen:

  • In der Ausländerquote des Gebäudes ist noch Platz: Ausländer dürfen höchstens 49 % der Gesamtfläche eines Gebäudes halten, und eine Einheit, die Deinem thailändischen Partner gehörte, zählt zum thailändischen Anteil.
  • Du giltst als ausländischer Eigentümer: in der Regel durch eine Daueraufenthaltserlaubnis oder dadurch, dass Du den Wert der Einheit in Fremdwährung aus dem Ausland nach Thailand holst, so wie beim Kauf.
Hochhaus-Condo-Turm in Bangkok, von der Straße aus gesehen
Das ist ein Condo-Turm in Bangkok. Hier entscheidet die 49-%-Ausländerquote, ob ein ausländischer Erbe eine Einheit behalten kann oder verkaufen muss.

Wie streng ein Landamt den zweiten Punkt anwendet, ist unterschiedlich. In einem Forenfall hieß es für einen ausländischen Erben, er müsse den geschätzten Wert erst aus dem Ausland überweisen, bevor die Einheit auf seinen Namen eingetragen werden könne. Frag beim Landamt nach, bei dem die Condo eingetragen ist, bevor Du in die eine oder andere Richtung planst.

Weiterlesen: Eine Condo in Thailand kaufen

Bankkonten

Thailändische Banken sperren die Konten eines verstorbenen Kunden, sobald sie vom Tod erfahren, und geben das Geld nur an einen von einem thailändischen Gericht bestellten Verwalter frei. Eine Witwe mit dem Sparbuch in der Hand zählt nicht, ein in einem ausländischen Testament benannter Testamentsvollstrecker ebenso wenig.

Gemeinschaftskonten lösen das Problem nicht zuverlässig. Die meisten werden ebenfalls gesperrt, und die Forenberichte zu Konten mit Einzelverfügungsrecht fallen gemischt aus. Wenn Du Dich auf eines verlässt, frag Deine Bank schriftlich, was damit beim Tod eines Inhabers passiert.

Nießbrauch, Superficies und Mietverträge

Ein eingetragener Nießbrauch endet erst mit dem Tod seines Inhabers. Stirbt Dein thailändischer Partner zuerst, besteht Dein Nießbrauch am Familienhaus also Dein Leben lang fort, selbst wenn das Grundstück an jemand anderen verkauft wird. Er ist im Grundbuchtitel eingetragen und bindet jeden künftigen Eigentümer des Landes.

Ein Forenbeitrag mit der Behauptung „Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod einer der beiden Parteien“ taucht in fast jedem Thread zu diesem Thema auf.

Für den Tod des Eigentümers stimmt das nicht. Für Deinen eigenen schon: Ein Nießbrauch ist nicht vererbbar, er endet also mit Deinem Tod.

Die anderen Rechte verhalten sich anders:

  • Superficies: ist vererbbar, sofern der Vertrag nichts anderes festlegt, Deine Erben behalten also das Recht, ein Gebäude auf dem Grundstück zu besitzen.
  • Mietvertrag: ein persönlicher Vertrag, der normalerweise mit dem Tod des Mieters endet, es sei denn, er enthält eine Klausel, die Erben die Übernahme erlaubt.

Tipp: Jede Vereinbarung zwischen Eheleuten während der Ehe kann von jedem der beiden aufgehoben werden, während der Ehe oder innerhalb eines Jahres nach deren Ende. Ein Nießbrauch, den Dein Partner Dir nach der Hochzeit einräumt, schützt Dich gut für den Fall seines Todes, aber deutlich weniger bei einer Scheidung. Sicherer ist es, ihn beim Kauf mit einem Anwalt eintragen zu lassen.

Lebensversicherung

Ein Ehepartner, der bei einer thailändischen Lebensversicherung als Begünstigter eingetragen ist, erhält die volle Auszahlung direkt vom Versicherer, außerhalb des Nachlasses. Sie wartet nicht auf das Gericht und ist damit das schnellste Geld, das ein überlebender Ehepartner sieht.

Einen Haken gibt es bei den Prämien. Waren die Prämien deutlich höher, als das Einkommen des Verstorbenen vernünftigerweise hergab, können die anderen Erben den Mehrbetrag zurückfordern, höchstens bis zur Höhe der Auszahlung.

Dein Visum nach dem Tod Deines Partners

Stirbt Dein thailändischer Partner, während Du eine Verlängerung auf Basis der Ehe hast, bleibt die Verlängerung bis zum Ablaufdatum gültig, Du kannst sie aber nicht mehr wegen der Ehe erneuern. Das Einwanderungsformular für Verlängerungen enthält genau für diesen Fall eine Ausnahme, die aktuelle Genehmigung bleibt also gültig.

Bei der nächsten Verlängerung wechselst Du die Kategorie, ohne das Land zu verlassen. Üblich sind diese Optionen:

  • Eine Verlängerung als Rentner: wenn Du 50 oder älter bist und 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, 65.000 THB Einkommen im Monat oder eine Kombination aus beidem nachweisen kannst.
  • Eine Verlängerung auf Basis eines thailändischen Kindes: wenn Du ein eigenes thailändisches Kind unterhältst.

Achte auf das Timing. Liegen die 400.000 THB für Deine Ehe-Verlängerung auf einem Konto auf Deinen Namen, rührt der Nachlass sie nicht an. Liegt das Geld, das Du für eine Rentner-Verlängerung einplanst, aber auf dem Namen Deines verstorbenen Partners, steckt es monatelang im Nachlass fest.

Weiterlesen:

Wenn der ausländische Ehepartner stirbt

Stirbt ein Ausländer mit Vermögen in Thailand, entscheidet das thailändische Recht, wer thailändisches Land, Gebäude oder eine Condo erhält, während Geld und anderes bewegliches Vermögen dem Recht des Landes folgen, in dem der Ausländer zum Todeszeitpunkt seinen Wohnsitz hatte. Bei jemandem, der hier lebte, ist das meist für alles thailändisches Recht.

Für einen thailändischen Partner, der von einem Ausländer erbt, gelten die Besitzbeschränkungen aus diesem Ratgeber nicht. Eine thailändische Witwe kann die Condo, das Auto, die Ersparnisse und alles andere behalten und muss nur dann mit den übrigen Erben teilen, wenn es kein Testament gibt.

Testamente aus dem Ausland

Ein im Ausland errichtetes Testament ist in Thailand gültig, wenn es der Form entspricht, die das Recht Deines Heimatlandes oder das Recht des Landes vorschreibt, in dem Du unterschrieben hast. Thailändische Gerichte erkennen sie an. Es dauert nur lange, weil das Testament eine beglaubigte Übersetzung, eine Legalisierung und manchmal einen Nachweis des zugrunde liegenden ausländischen Rechts braucht.

Deshalb empfehlen Anwälte und Expats, die ein Nachlassverfahren durchlaufen haben, zwei Testamente:

  • Ein thailändisches Testament: für Land, Condos, Bankkonten und alles andere in Thailand.
  • Ein Testament für das Heimatland: für alles übrige Vermögen.

Lass beide Anwälte den Wortlaut prüfen, damit das zweite Testament das erste nicht aufhebt, was eine Standardklausel wie „Ich widerrufe alle früheren Testamente“ bewirken kann.

Testamente

Mit einem thailändischen Testament kannst Du Deinen gesamten Nachlass Deinem Ehepartner hinterlassen und alle anderen Verwandten ausschließen, denn das thailändische Recht kennt keinen Pflichtteil für Kinder oder Eltern. Dieses eine Dokument macht den Unterschied zwischen den 3,8 Millionen THB und den 4 Millionen THB im Beispiel oben aus, und es ist der einzige Rat, in dem sich jeder Forenthread zu diesem Thema einig ist.

Das thailändische Recht kennt vier gängige Formen:

  • Schriftlich mit Zeugen: getippt oder geschrieben, datiert und vor zwei Zeugen unterschrieben, die gleichzeitig unterzeichnen. So setzen es die meisten Anwälte auf.
  • Handschriftlich: der gesamte Text, das Datum und die Unterschrift in Deiner eigenen Handschrift, Zeugen sind nicht nötig.
  • Öffentlich: vor zwei Zeugen gegenüber einem Beamten im Bezirksamt erklärt, der es für Dich aufnimmt.
  • Geheim: ein versiegeltes Testament, das beim Bezirksamt hinterlegt wird und dessen Inhalt nur Du kennst.

Ein handschriftliches Testament ist rechtlich gültig, aber Banken und Landämter beäugen es misstrauisch, und Expats, die ein Nachlassverfahren hinter sich haben, raten davon ab, sich darauf zu verlassen. Ein Zeuge kann aus dem Testament, das er unterschreibt, nichts erben, ebenso wenig sein Ehepartner. Dein Partner als Hauptbegünstigter sollte also nie einer der Zeugen sein.

Ein vom Anwalt aufgesetztes thailändisches Testament ist nicht teuer. Forenmitglieder berichten von Kosten zwischen ein paar tausend Baht und etwa 16.000 THB.

Weiterlesen: Testament in Thailand verfassen und hinterlegen

Die ersten Wochen nach einem Todesfall

Der erste rechtliche Schritt nach einem Todesfall in Thailand ist die Registrierung beim Bezirksamt, das die thailändische Sterbeurkunde ausstellt, nach der jede Bank und jedes Landamt fragt. Ohne sie kann nichts anderes beginnen.

Danach läuft es meist in dieser Reihenfolge:

  1. Sterbeurkunde besorgen: beim Bezirksamt, mit dem ärztlichen Totenschein des Krankenhauses. Bestelle mehrere beglaubigte Kopien.
  2. Botschaft kontaktieren: wenn die verstorbene Person Ausländer war. Manche Botschaften verlangen zusätzliche Unterlagen, bevor sie den Leichnam freigeben.
  3. Unterlagen zusammentragen: das Testament, Eure Heiratsurkunde, das Hausregister (Tabien Baan), Landtitel, Condo-Eigentumsurkunden, Sparbücher und die Ausweise aller Erben.
  4. Den Lebensversicherer informieren: ein benannter Begünstigter kann mit der Sterbeurkunde und der Police Ansprüche geltend machen, ohne auf das Gericht zu warten.
  5. Einen Anwalt mit dem Antrag beim Gericht beauftragen: auf Bestellung eines Nachlassverwalters, wenn es ein Bankkonto, ein Fahrzeug oder einen Streit gibt.

Die EC-Karte des verstorbenen Partners nach dem Tod weiterzubenutzen ist so verbreitet, dass es in den meisten Forenthreads zum Thema auftaucht. Rechtlich gehört das Geld nach dem Tod des Kontoinhabers zum Nachlass, und es ohne Gerichtsbeschluss abzuheben bedeutet, den anderen Erben etwas wegzunehmen. Gibt es Kinder oder Eltern, die ebenfalls erben, ist genau das der Schritt, der aus einem ruhigen Nachlass einen umstrittenen macht.

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Tipp: Die legitime Variante des Plans mit der EC-Karte ist ein Bargeldpolster. Mehrere Expats berichten, dass sie ein Festgeld, oft rund 1 Million THB, auf den Namen ihres thailändischen Partners angelegt haben, damit der Hinterbliebene Geld für die Beerdigung und einige Monate Lebenshaltungskosten hat, während das Gerichtsverfahren läuft.

Weiterlesen: Beerdigungen in Thailand

Das Verfahren zur Bestellung eines Nachlassverwalters

Ein Nachlassverwalter ist die Person, die ein thailändisches Gericht bestellt, um das Vermögen des Verstorbenen einzusammeln, Schulden zu begleichen und den Rest an die Erben zu verteilen, und er ist der Einzige, an den eine thailändische Bank Geld auszahlt. Jeder Erbe kann den Antrag stellen, und eine gerichtliche Bestellung ist üblich, wenn ein Erbe im Ausland oder minderjährig ist oder die Erben sich nicht einigen können.

Auch ein ausländischer Ehepartner kann Verwalter sein, ebenso der Hauptbegünstigte. Ausgeschlossen sind nur Minderjährige, Menschen mit eingeschränkter Geistestätigkeit und Insolvente.

Wo Du den Antrag stellst und was Du brauchst

Der Antrag auf Bestellung eines Nachlassverwalters wird beim Zivil- oder Provinzgericht gestellt, das für die gemeldete Wohnadresse des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt zuständig ist, die Gerichtsgebühr beträgt 200 THB. Lebte der Verstorbene außerhalb Thailands, stellst Du den Antrag bei dem Gericht, in dessen Bezirk das Vermögen liegt. (Stand: September 2026.)

Die Checkliste des Gerichts verlangt:

  • Die Papiere des Verstorbenen: Personalausweis, Hausregister mit Sterbevermerk und die Sterbeurkunde.
  • Nachweis der Familienverhältnisse: Eure Heiratsurkunde und den Familienregisterauszug des Verstorbenen vom Bezirksamt, der Heiraten, Scheidungen, anerkannte Kinder und Adoptionen aufführt.
  • Die Eltern des Verstorbenen: deren Sterbeurkunden oder, wenn sie schon lange tot sind, ein Auszug aus dem Personenstandsregister.
  • Eine Liste aller Erben: mit unterschriebenen Einverständniserklärungen der übrigen Erben, dass Du Verwalter werden sollst, sowie Kopien ihrer Ausweise und Hausregister.
  • Das Vermögen: Sparbuchseiten mit Name und aktuellem Kontostand, A4-Kopien der Landtitel, Fahrzeugscheine und das Testament, falls es eines gibt.
  • Namensänderungen: die Unterlagen zu allen Beteiligten, die ihren Vor- oder Nachnamen geändert haben.

Als ausländischer Ehepartner musst Du Deinen Reisepass und eine übersetzte, legalisierte Kopie aller im Ausland ausgestellten Dokumente beilegen, darunter die Heiratsurkunde, wenn Ihr außerhalb Thailands geheiratet habt.

Tipp: Für einen unstrittigen Antrag brauchst Du rechtlich keinen Anwalt. Die Staatsanwaltschaft bereitet ihn kostenlos vor und reicht ihn ein, abgesehen von den 200 THB Gerichtsgebühr, und zwar über die Rechtshilfestelle der Provinz (สคชจ.), in der der Verstorbene lebte.

Fällt der Nachlass eines Ausländers unter das Zivilgericht Bangkok, kümmert sich eine eigene Staatsanwaltschaft für internationale Fälle um den Antrag. In jedem Fall muss jeder Erbe die Einverständniserklärung vor einem Staatsanwalt oder Beamten unterschreiben, und die Unterlagen müssen vollständig sein, bevor sie den Antrag einreichen.

Zeitplan

Ein unstrittiger Antrag auf Bestellung eines Nachlassverwalters in Thailand dauert im Schnitt etwa zwei Monate von der Einreichung bis zum Gerichtsbeschluss, und der Beschluss wird einen Monat nach Erlass rechtskräftig.

Ein Anwalt in Chiang Mai nannte einem Forenmitglied fünf bis sechs Monate für das gesamte Nachlassverfahren. Ein anderer Verwalter beschreibt, er sei in einer einzigen Anhörung vereidigt worden und habe den Gerichtsbeschluss wenige Wochen später erhalten.

Banken und Landämter verlangen vom Gericht zwei Dokumente: den Beschluss, der Dich bestellt, und eine Rechtskraftbescheinigung (หนังสือรับรองคดีถึงที่สุด). Die Bescheinigung kannst Du beantragen, sobald seit dem Beschluss ein Monat vergangen ist, und jedes Dokument kostet 50 THB. (Stand: September 2026.)

Nach der Bestellung wird vom Verwalter erwartet, den Nachlass innerhalb eines Jahres abzuwickeln, sofern das Testament, die Erben oder das Gericht keine andere Frist setzen.

Kosten

Anwaltskosten für einen einfachen, unstrittigen Antrag auf Nachlassverwaltung in Thailand liegen nach Angaben von Expats, die sie bezahlt haben, bei etwa 30.000 bis 60.000 THB. Die Gerichtsgebühr beträgt 200 THB. Ein Forenmitglied nahm einen Anwalt aus der Nachbarprovinz für 30.000 THB inklusive Auslagen, während einer Witwe in der Nähe 60.000 THB genannt wurden, um ein Konto mit 110.000 THB freizugeben.

Selbst Verwalter zu sein und den Anwalt nur für die Antragstellung zu bezahlen, kostet weit weniger, als einen Anwalt zum Testamentsvollstrecker zu machen. Forenmitglieder berichten, dass Anwälte für die Rolle des Testamentsvollstreckers 5 % des Nachlasses verlangen, manche sprechen von deutlich mehr.

Land und Condos umschreiben

Um einen Landtitel oder eine Condo auf den Namen eines Erben oder des Verwalters umzuschreiben, hängt das Landamt 30 Tage lang eine öffentliche Bekanntmachung aus und trägt die Übertragung ein, wenn kein anderer Erbe widerspricht. Ein Widerspruch stoppt die Übertragung, bis ein Gericht entschieden hat.

Für einen ausländischen Erben zählt hier auch die Verkaufsfrist. Du kannst eine Condo oder Land im Namen des Nachlasses innerhalb der Frist verkaufen, ein Verkauf muss also nicht warten, bis der Titel auf Deinen Namen läuft.

Die einjährige Klagefrist

Ein Erbe, der wegen einer thailändischen Erbschaft vor Gericht gehen will, muss innerhalb eines Jahres nach dem Todesfall klagen, oder ab dem Zeitpunkt, an dem er davon erfuhr oder hätte erfahren müssen, und keine Klage kann mehr als 10 Jahre nach dem Tod erhoben werden. Für einen Gläubiger des Verstorbenen gilt dieselbe Jahresfrist ab Kenntnis vom Tod.

Die meisten Nachlässe brauchen nie einen Prozess. Die Frist wird wichtig, wenn jemand anderes, oft ein Verwandter, ein Haus oder Land in Besitz genommen hat und es nicht herausgibt. Wartest Du zu lange, kann Dein Anspruch verloren gehen.

Weiterlesen: Anwälte in Thailand

Erbschaftsteuer

Thailands Erbschaftsteuer fällt nur auf den Teil einer Erbschaft an, der 100 Millionen THB übersteigt, den ein Erbe von einer Person erhält, und ein überlebender Ehepartner zahlt überhaupt keine. (Stand: September 2026.)

Für alle anderen gelten diese Sätze:

ErbeSteuer auf den Betrag über 100 Millionen THB
Überlebender EhepartnerBefreit (0 %)
Kinder, Enkel, Eltern5 % des Betrags über 100 Millionen THB
Alle anderen10 % des Betrags über 100 Millionen THB
Thailändische Erbschaftsteuersätze pro Erbe, Stand: September 2026

Ein Ausländer, der in Thailand keinen Wohnsitz hat, wird nur auf Vermögen besteuert, das in Thailand liegt. Ein Erbe, der Steuer schuldet, hat ab Erhalt der Erbschaft 150 Tage Zeit, die Erklärung abzugeben und zu zahlen. Nur sehr wenige Expat-Nachlässe kommen auch nur in die Nähe der Schwelle.

So planst Du vor

Das Nützlichste, was ein gemischtes Paar in Thailand tun kann: Beide Partner errichten ein thailändisches Testament, denn nur so verhinderst Du, dass Eltern, Geschwister oder Kinder aus einer ersten Ehe des Verstorbenen einen Anteil bekommen. Alles andere auf dieser Liste baut darauf auf.

  • Zwei thailändische Testamente: eines pro Partner, nicht nur das des Ausländers. Pläne, die vom Tod des Ausländers zuerst ausgehen, überlassen den Nachlass des thailändischen Partners den gesetzlichen Standardregeln.
  • Ein eingetragener Nießbrauch oder eine Superficies: am Haus, das Deinem Partner gehört, damit Du nach dem Verkauf des Grundstücks bleiben kannst. Trag ihn beim Kauf ein.
  • Ein Bargeldpolster auf dem Namen des Hinterbliebenen: für die Beerdigung und die Monate bis zum Gerichtsbeschluss.
  • Ein benannter Begünstigter bei jeder Lebensversicherung: das einzige Geld, das ohne Gericht ankommt.
  • Die Unterlagen in einem Ordner: Heiratsurkunde (übersetzt und legalisiert, falls im Ausland geheiratet), Land- und Condo-Titel, Sparbücher, beide Testamente und der Kontakt Deines Anwalts.
  • Ein Plan für das Land: kläre jetzt, an wen Du verkaufen würdest, ob an ein thailändisches Kind, einen Verwandten oder einen Käufer, der Dir einen lebenslangen Nießbrauch einräumt.

Eine Vollmacht hilft hier nicht. Sie erlischt in dem Moment, in dem die Person stirbt, die sie unterschrieben hat, und lässt sich deshalb nicht für einen Nachlass nutzen.

Weiterlesen: Vollmacht in Thailand

Häufige Fehler und Fallstricke

Der häufigste Erbschaftsfehler gemischter Paare in Thailand ist, kein Testament für den thailändischen Partner zu haben. Der ausländische Ehemann muss dann den Nachlass mit ihren Eltern und Kindern teilen und das Land verkaufen, um ihn abzuwickeln.

Sterben ohne Testament

Ohne Testament geht ein thailändischer Nachlass kraft Gesetzes an die gesetzlichen Erben, und einer von ihnen muss beim Gericht beantragen, als Verwalter bestellt zu werden, bevor Land übertragen oder Bankgeld abgehoben werden kann. Allein der Papierkram umfasst Sterbeurkunden, Familienregister, Vermögensunterlagen und die unterschriebene Zustimmung jedes anderen Erben.

An der Zustimmung scheitert es meist. Ein Verwandter, der nicht unterschreibt, oder ein Geschwisterteil, das sich nicht finden lässt, macht aus einer zweimonatigen Formalität einen Streitfall. Streit zwischen dem überlebenden Ehepartner und den Eltern, Geschwistern oder Kindern des Verstorbenen aus einer früheren Beziehung ist häufig, und er ist weit wahrscheinlicher, wenn nichts schriftlich festgehalten ist.

Ein thailändisches Testament, das Erben und Verwalter benennt, erspart Dir das Gericht nicht. Es klärt aber die beiden Fragen, über die die meisten Familien streiten.

Verkaufen unter Zeitdruck

Eine Jahresfrist und ein träger Immobilienmarkt in der Provinz sind eine schlechte Kombination. Die Forenratschläge an Witwer reichen davon, bei mehreren Maklern gleichzeitig zu inserieren, bis zu „Verkauf es für 50 % des Werts. Du findest einen Käufer und bist wieder frei.“ Die besser geplante Variante ist, einen Verkauf im Voraus zu vereinbaren oder mit Abschlag an einen Käufer zu verkaufen, der Dir einen lebenslangen Nießbrauch einräumt, sodass ein niedrigerer Preis Dir das Bleiberecht erkauft.

Zweistöckiges Haus mit Zu-verkaufen-Schild am Tor in einer thailändischen Wohnsiedlung
Das ist ein Haus zum Verkauf in einer thailändischen Wohnsiedlung. Genau das macht eine Jahresfrist oft aus einem geerbten Familienhaus.

Forenmitglieder berichten auch, dass Landämter nach eigenem Ermessen Zeit über das Jahr hinaus gewähren. Bau Deinen Plan nicht darauf auf.

Der vertrauenswürdige thailändische Käufer

Das Land günstig an einen thailändischen Freund zu verkaufen, der verspricht, Dich bleiben zu lassen, ist der häufigste Ausweg, und die Antwort der Foren ist meist eine knappe Warnung: „Pass auf, wem Du vertraust.“ Ein Versprechen ist kein Recht. Ist die Abmachung kein eingetragener Nießbrauch oder Mietvertrag im Titel, kann der neue Eigentümer verkaufen oder es sich anders überlegen, und stirbt er, geht das Land an seine Erben. In beiden Fällen stehst Du mit leeren Händen da.

Die anderen Erben vergessen

Thailändische Familien beanspruchen einen Anteil an einem Haus, das der ausländische Ehemann bezahlt hat, und ausländische Kinder aus einer ersten Ehe einen Anteil an einer Condo, in der die thailändische Witwe lebt. Expats in den Foren berichten von thailändischen Witwen, die aus „ihrer“ Condo ausgezogen sind, weil sie die Kinder im Ausland nicht auszahlen konnten. Beide Fälle entstehen, weil kein Testament vorhanden war.

Sich auf ein Gemeinschaftskonto verlassen

Beide Namen auf ein Konto zu setzen, fühlt sich wie eine Abkürzung am Nachlassverfahren vorbei an, aber die meisten thailändischen Gemeinschaftskonten werden bei einem Todesfall wie jedes andere gesperrt. Solange Deine Bank nicht schriftlich bestätigt hat, dass der Überlebende Zugriff behält, behandle das Geld als gesperrt, bis das Gericht tätig wird.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich geerbtes Land behalten, wenn es unter einem Rai liegt?

Nein, in der Praxis nicht. Das Gesetz erwähnt zwar noch die Genehmigung des Ministers für einen ausländischen Erben, bis zu einen Rai zu halten, aber sie wurde für Staatsvertragsregelungen geschrieben, die 1970 endeten, und wird heute nicht erteilt. Plane, innerhalb der Frist zu verkaufen.

Endet mein Nießbrauch, wenn meine Frau stirbt?

Nein. Ein Nießbrauch endet mit dem Tod seines Inhabers, nicht mit dem des Grundeigentümers. Ist er im Titel eingetragen, besteht er Dein Leben lang fort und bindet jeden, der das Land kauft.

Bekomme ich mehr als ein Jahr Zeit zum Verkaufen?

Möglicherweise, aber verlass Dich nicht darauf. Die gesetzliche Frist legt das Land Department zwischen 180 Tagen und einem Jahr fest, und Forenmitglieder berichten, dass Landämter gelegentlich mehr Zeit gewähren. Wird das Land nicht verkauft, kann das Land Department es für Dich verkaufen.

Erben meine thailändischen Stiefkinder von mir?

Nur, wenn Du sie rechtlich adoptiert hast oder sie in Deinem Testament nennst. Stiefkinder erben von ihrem eigenen Elternteil, nicht von einem Stiefelternteil.

Wir haben im Ausland geheiratet. Erkennt Thailand das an?

Ja, eine im Ausland rechtmäßig eingetragene Ehe zählt, aber Du brauchst die Urkunde ins Thailändische übersetzt und legalisiert, bevor ein thailändisches Gericht oder Landamt sie akzeptiert. Die Ehe schon zu Lebzeiten beider beim Bezirksamt in Thailand eintragen zu lassen, spart später Zeit. Der Ablauf der Eheregistrierung erklärt die nötigen Unterlagen.

Können die Eltern meiner Frau das Haus bekommen?

Ohne Testament erben ihre Eltern einen Anteil an ihrem Nachlass, und das Haus kann dazugehören. Mit einem thailändischen Testament, das Dir alles hinterlässt, bekommen sie nichts, denn das thailändische Recht gibt Eltern keinen Pflichtteil.

Was passiert, wenn wir uns stattdessen scheiden lassen?

Eine eingetragene Scheidung beendet Deine Erbrechte vollständig, und das Ehegut wird dann zwischen Euch geteilt. Scheidung in Thailand als Ausländer erklärt, wie das funktioniert.

Ein kurzer Hinweis

Dies sind allgemeine Informationen dazu, wie das thailändische Erbrecht ausländische Ehepartner behandelt, keine Rechtsberatung für Deine Situation. Landämter und Gerichte wenden manche dieser Regeln von Provinz zu Provinz unterschiedlich an, lass Deine Lage also von einem in Thailand zugelassenen Anwalt prüfen, bevor Du Dich darauf verlässt.

Quellen

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