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Der PND 50, von manchen auch als Corporate Income Tax (CIT) 50 bezeichnet, ist ein Steuerformular, das Unternehmen und juristische Personengesellschaften in Thailand jährlich einreichen müssen.
Lies weiter, um mehr über die jährliche Körperschaftsteuererklärung zu erfahren und darüber, wie Du den PND 50 für Dein Unternehmen in Thailand einreichst.
Contents
- Was ist das?
- Wer muss sie einreichen?
- So bereitest Du den PND 50 vor
- Körperschaftsteuersatz
- Belege für den PND 50
- So reichst Du den PND 50 ein
- Kann ich ihn selbst einreichen?
- So zahlst Du die Steuer
- So bekommst Du eine Steuererstattung
- Wann Du Deine jährliche Steuererklärung einreichen musst
- Verspätungsstrafen
- Was, wenn ich das Unternehmen schließen muss?
- Jetzt bist Du dran
Was ist das?
Der PND 50 ist eine jährliche Einkommensteuererklärung für Unternehmen oder juristische Personengesellschaften. Du musst sie jedes Jahr beim Finanzamt (Revenue Department) einreichen, wenn Du ein registriertes Unternehmen hast, unabhängig von der Größe des Betriebs.
Die Körperschaftsteuer muss zweimal pro Geschäftsjahr gezahlt werden, mithilfe des Halbjahres-Steuerformulars (PND 51) und des jährlichen Körperschaftsteuerformulars (PND 50).
Wer muss sie einreichen?
Die Körperschaftsteuer (Corporate Income Tax, CIT) ist eine direkte Steuer auf in Thailand registrierte Unternehmen. Dazu zählen juristische Personen oder Personengesellschaften, die in Thailand tätig sind, sowie solche, die anderswo tätig sind, aber bestimmte Einkünfte in Thailand erzielen.
Verwandt: General: A Step-by-Step Guide to Registering a Company in Thailand on Your Own
Die folgenden Arten von Unternehmen sind verpflichtet, den PND 50 einzureichen:
- Jedes Unternehmen, jede juristische Personengesellschaft oder jedes Joint Venture, das nach thailändischem Recht gegründet wurde
- Stiftungen oder Vereine, die in Thailand einer umsatzgenerierenden Tätigkeit nachgehen (es gibt einige Befreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen und Stiftungen nach Abschnitt 47 (7) (b) des Revenue Code)
- Unternehmen oder juristische Personengesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet wurden und in Thailand oder an anderen Orten einschließlich Thailands tätig sind, auch in Fällen, in denen ein Angestellter, ein Vertreter oder ein Mittelsmann Dein Geschäft betreibt und in Thailand Einkünfte oder Gewinne erzielt
Für BOI-Unternehmen gibt es besondere Befreiungen von der Körperschaftsteuer.
BOI-Unternehmen müssen das Formular Por 1-2549 zur Inanspruchnahme der Befreiungsrechte und -vorteile bei der Körperschaftsteuer für das Geschäftsjahr vorbereiten, das von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss, bevor es an das Finanzamt und das BOI übermittelt wird.
Ein örtlicher Buchhalter kann Dir beim Prüfungsprozess helfen.
Mehr erfahren: How to Set Up a 100% Foreign-Owned BOI Company in Thailand
So bereitest Du den PND 50 vor
Eine englische Version des PND-50-Formulars erhältst Du auf der Website des Finanzamts.
Im Formular musst Du Angaben aus Deinem Jahresabschluss eintragen, darunter den Nettogewinn des Unternehmens, also die Summe der Gesamterträge abzüglich der gesamten abzugsfähigen Ausgaben.

Außerdem musst Du nicht abzugsfähige Ausgaben aufführen, darunter unter anderem private Ausgaben und Geschenke oder Ausgaben, denen ausreichende Belege fehlen (zum Beispiel fehlende Rechnungen oder Quittungen).
Körperschaftsteuersatz
Unternehmenseinkommen wird mit 20 % des Nettogewinns des Unternehmens besteuert.
Wird das Unternehmen jedoch als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft, mit einem eingezahlten Kapital von höchstens 5 Millionen Thai-Baht und/oder einem Umsatz von höchstens 30 Millionen Thai-Baht im Geschäftsjahr, gelten folgende Steuersätze:
- Nettogewinn ≤ THB300.000 – mit 0 % besteuert
- Nettogewinn von THB300.000 – 3.000.000 – mit 15 % besteuert
- Nettogewinn ≥ THB3.000.000 – mit 20 % besteuert
Am Ende des Formulars musst Du den Gesamtbetrag der Steuer eintragen, die Du zahlen musst oder erstattet bekommst.
Belege für den PND 50
Um den PND 50 vorzubereiten, musst Du Deinem Buchhalter alle folgenden Unterlagen schicken:
- Das im selben Jahr eingereichte Formular PND 51
- Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang zum Jahresabschluss)
Danach füllt der Buchhalter den PND 50 aus und übermittelt ihn an das Finanzamt.
So reichst Du den PND 50 ein
Es gibt zwei Möglichkeiten, den PND 50 einzureichen. Du kannst ihn in Papierform bei Deinem örtlichen Finanzamt abgeben. Oder Du reichst ihn elektronisch über die E-Filing-Website ein.
Du musst nur das PND-50-Formular auswählen und es digital einreichen.
Anschließend kannst Du die Datei für Deine Unterlagen speichern. Es wird empfohlen, die Steuerunterlagen Deines Unternehmens mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
Falls Dein Unternehmen noch keinen Benutzernamen und kein Passwort für das E-Filing hat, kannst Du auf dieser Website den Antrag Por. Or. 01 für das E-Filing ausfüllen.
Wenn Du einen Buchhalter beauftragst, Dein Unternehmen zu gründen und es für die Umsatzsteuer zu registrieren, hat er möglicherweise bereits ein Konto für Dich angelegt.
E-Filing ist deutlich bequemer, und die meisten Unternehmen sind bereits darauf umgestiegen.
Außerdem kannst Du über diese Website auch andere Arten von Unternehmenssteuern einreichen, etwa die Halbjahres-Steuererklärung (PND 51).
Mehr erfahren:
[business_directory title=“Accounting Firms in Thailand“ category=“accountants“ location=“thailand“]
Kann ich ihn selbst einreichen?
Auch wenn es möglich ist, das selbst zu erledigen, ist es besser, einen Buchhalter mit der Vorbereitung und Einreichung des PND-50-Formulars für Dein Unternehmen zu beauftragen, da das Format zur Dokumentation der Ausgaben im Formular sehr komplex ist, um Strafen für falsche Angaben zu vermeiden.
Der Buchhalter kann Dir auch helfen, mit einem Beamten des Finanzamts zu sprechen, wenn dieser Fragen zum Formular hat – was wirklich nützlich ist, außer Du sprichst fließend Thai.
Mehr erfahren: The Complete Guide to Learning Thai Online And Available Courses
So zahlst Du die Steuer
Nachdem Du das PND-50-Formular eingereicht hast, kannst Du die Steuer direkt bei einem örtlichen Finanzamt zahlen oder per Banküberweisung begleichen.
So bekommst Du eine Steuererstattung
Für eine Steuererstattung gibt es drei Möglichkeiten: in bar (wenn Du sie bei einem örtlichen Finanzamt einreichst), per Banküberweisung oder als Steuergutschrift für die Steuererklärung im nächsten Monat.
Mehr erfahren:
Increase Your Chances of Getting Tax Refunds
Wann Du Deine jährliche Steuererklärung einreichen musst
Für nach thailändischem Recht gegründete Unternehmen gelten folgende Fristen für die Körperschaftsteuererklärung:
- PND 50: Innerhalb von 150 Tagen ab dem letzten Tag eines Geschäftsjahres oder innerhalb des Monats Mai
- PND 51: Innerhalb von 2 Monaten ab dem letzten Tag des 6-monatigen Abrechnungszeitraums oder innerhalb des Monats August (mit Ausnahme des ersten Geschäftsjahres des Unternehmens, das weniger als zwölf Monate dauert).
Mehr erfahren:
When and How to File Taxes as a Business Owner in Thailand
Verspätungsstrafen
Es ist wichtig, die jährliche Steuererklärung pünktlich einzureichen, um Strafen zu vermeiden, und korrekt, um keine berichtigten Erklärungen abgeben zu müssen.
Bei nicht fristgerechter Einreichung der Unternehmenssteuern gibt es empfindliche Strafen, und zwar folgende:
- Strafzahlungen von bis zu 2.000 Baht für die verspätete Einreichung von Formularen:
- 1.000 Baht bei einer Verspätung von sieben Tagen oder weniger nach Ablauf der 150 Tage ab Ende des Geschäftsjahres
- 2.000 bei einer Verspätung von mehr als sieben Tagen nach Ablauf der 150 Tage ab Ende des Geschäftsjahres
- Eine Strafzahlung von 2.000 Baht für die Nichteinreichung des Jahresabschlusses
- Ein Zinssatz von 1,5 % pro Monat (ein angefangener Monat zählt als 1 Monat) auf überfällige Körperschaftsteuer
Mehr erfahren: Taxation in Thailand: 6 Common Mistakes
Was, wenn ich das Unternehmen schließen muss?
Falls Du Dein Unternehmen schließt, musst Du die folgenden Formulare einreichen, um das Finanzamt zu benachrichtigen und das Unternehmen aus dem System zu löschen. Andernfalls schickt es Dir weiterhin Erinnerungen zur Einreichung der Körperschaftsteuer:
- Lor. Por 10.3
- Personalausweis oder Reisepass des Liquidators
- Handelsregisterauszug mit dem Status „geschlossen“
Mehr erfahren: Get the Right Company for Accounting Service in Bangkok, Thailand
Jetzt bist Du dran
Die Unternehmensbuchhaltung in Thailand – das Einreichen jährlicher und halbjährlicher Steuererklärungen – kann kompliziert sein, vor allem, wenn Du kein Thai sprichst. Mach Dir bewusst, welche Steuererklärungen Du als Unternehmer einreichen musst, und tappe nicht in die typischen Buchhaltungsfallen.
Denk daran: Mit der Hilfe örtlicher Buchhaltungsfirmen, die das thailändische Buchhaltungssystem in- und auswendig kennen und Erfahrung im Umgang mit dem thailändischen Finanzamt haben, kannst Du die Vorschriften mit wenig bis gar keinem Aufwand einhalten, selbst ohne großes Buchhaltungsbudget.