Allgemein: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Firmengründung in Thailand auf eigene Faust

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Du kannst in Thailand selbst ein Unternehmen gründen. Solange Du die nötigen Unterlagen hast, brauchst Du dafür weder einen Anwalt noch einen Buchhalter.

In diesem Artikel führen wir Dich durch die Schritte, die Du gehen musst, um in Thailand auf eigene Faust ein Unternehmen zu gründen.

Was Du brauchst

Drei Dinge brauchst Du, um Dein Unternehmen aufzubauen:

  • Gesellschafter
  • eingezahltes Kapital
  • eine Firmenadresse

Gesellschafter

Für eine eingetragene Gesellschaft brauchst Du mindestens zwei Gesellschafter. Wenn das Unternehmen ohne Foreign Business License oder eine andere Ausnahme eine nach dem Foreign Business Act eingeschränkte Tätigkeit ausüben soll, müssen thailändische Staatsbürger in der Regel mehr als 50 % der Anteile halten, während Ausländer bis zu 49 % halten dürfen.

Bist Du jedoch amerikanischer Staatsbürger, kannst Du dank des Treaty of Amity zwischen Thailand und den USA möglicherweise die Mehrheit der Anteile halten, sofern das Geschäft die Voraussetzungen erfüllt und Du die erforderliche Bescheinigung erhältst.

Eine eingetragene Gesellschaft in Thailand eignet sich für alle, die in Thailand ein Unternehmen gründen und ein Geschäft betreiben wollen, das für eine Förderung durch das thailändische Board of Investment nicht infrage kommt.

Ein Beispiel ist ein Restaurant.

Eine Förderung durch das thailändische BOI ist der beste Weg, ein Geschäft aufzubauen. Du kannst 100 % Deines Unternehmens besitzen. Du brauchst zwar weiterhin mindestens zwei Gesellschafter, diese müssen aber keine Thailänder sein.

Zu Beginn solltest Du die förderfähigen Tätigkeiten des thailändischen BOI prüfen und herausfinden, ob das Geschäft, das Du planst, infrage kommt oder nicht.

Falls ja, kannst Du die Förderung beantragen.

Nachdem Du die Formulare eingereicht hast, musst Du Dich möglicherweise mit BOI-Mitarbeitern treffen oder Dein Geschäft vorstellen.

Falls etwas fehlt, sagt Dir der BOI-Mitarbeiter Bescheid. Die Mitarbeiter sprechen Englisch, sind hilfsbereit und unterstützen Dich gern dabei, die Förderung zu erhalten. Du musst nur alle Unterlagen und Informationen besorgen, die der Mitarbeiter verlangt.

Nach der Genehmigung bekommst Du ein BOI-Zertifikat, mit dem Du Dein Unternehmen in Thailand eintragen lassen kannst.

Eingezahltes Kapital

Über das eingezahlte Kapital musst Du Dich mit Deinen Partnern einigen, bevor Du ein Unternehmen gründest. Sind Thailänder die Hauptgesellschafter und unterliegt das Geschäft keiner besonderen Kapitalvorgabe, gibt es in der Praxis meist kein Mindeststammkapital, allerdings muss jeder Anteil einen Nennwert von mindestens THB5 haben.

Das Gesetz verlangt außerdem, dass Du bei der Gründung mindestens 25 % des Werts jedes Anteils einzahlst. Den Restbetrag kannst Du später begleichen.

Wenn Du jedoch in diesem Unternehmen arbeiten willst, brauchst Du in der Regel mindestens THB2.000.000 an eingezahltem Stammkapital und vier thailändische Beschäftigte pro ausländischem Beschäftigten. Das ist das Minimum, das viele Unternehmen brauchen, um für einen ausländischen Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis und Visumverlängerung zu bekommen.

Möchtest Du weitere ausländische Mitarbeiter einstellen, braucht Dein Unternehmen in der Regel für jeden zusätzlichen ausländischen Mitarbeiter mindestens THB2.000.000 an eingezahltem Stammkapital und vier thailändische Beschäftigte.

Bei vielen BOI-geförderten Projekten beträgt das Mindestinvestitionskapital THB1.000.000, ohne Grundstückskosten und Betriebskapital, sofern das BOI nichts anderes festlegt.

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Das eingezahlte Kapital richtet sich außerdem nach der Branche Deines Unternehmens. In manchen Branchen, etwa der Logistik, kann ein höheres Kapital erforderlich sein.

Das eingezahlte Kapital muss nicht ausschließlich aus Bargeld bestehen. Es kann auch Sachwerte umfassen, etwa Maschinen oder Ausrüstung, sofern diese ordnungsgemäß im Tausch gegen Anteile in das Unternehmen eingebracht und in den Firmenunterlagen erfasst werden. Gewöhnliche Betriebsausgaben wie Miete zählen nicht automatisch als eingezahltes Kapital.

Firmenadressen

Du brauchst eine Adresse für Dein Büro. Wenn Du eine eigene Immobilie hast, kannst Du sie nutzen, sofern der Eigentümer, die Hausordnung und sonstige geltende Regeln es erlauben.

Andernfalls kannst Du ein Büro mieten und Dir vom Eigentümer eine Zustimmungserklärung (Letter of Consent) geben lassen. Manche Eigentümer verlangen dafür ein paar Tausend Baht.

Eine Zustimmungserklärung brauchst Du, wenn Du Dein Unternehmen beim Department of Business Development und beim Revenue Department (Finanzamt) anmeldest.

Wenn Du kein Budget für ein physisches Büro hast, kannst Du stattdessen einen Dienst für eine eingetragene Geschäftsadresse nutzen. Das kostet ein paar Tausend Baht pro Monat. Solche Dienste bieten viele Anbieter von Serviced Offices an. Du kannst ihre Adresse zur Firmengründung verwenden, und sie kümmern sich für Dich um Post und Anrufe.

Du solltest allerdings prüfen, ob die Adresse für Deine Steueranmeldung akzeptiert wird. Umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen brauchen in der Regel eine tatsächliche Betriebsstätte, da das Revenue Department diese vor der Genehmigung der Umsatzsteuerregistrierung möglicherweise inspiziert.

Ein Unternehmen gründen

Du kannst ein Unternehmen selbst gründen, ohne einen Anwalt zu beauftragen. Wenn Du alle Unterlagen beisammen hast, schaffst Du das an einem einzigen Tag.

Die wichtigste Voraussetzung: Du musst gut Thai lesen und schreiben können. Alle Unterlagen müssen auf Thai und mit genau dem Wortlaut ausgefüllt sein, den die Mitarbeiter des Department of Business Development (DBD) verlangen.

Du kannst Dein Unternehmen bei einem DBD-Registrierungsbüro oder dem für Deinen eingetragenen Firmensitz zuständigen Provinzhandelsamt gründen, oder Du erledigst es online.

Um Dein Unternehmen selbst zu gründen, musst Du:

  1. den Firmennamen reservieren
  2. die offizielle Liste der erforderlichen Unterlagen des DBD prüfen
  3. alle nötigen Formulare herunterladen
  4. das vom DBD vorgegebene Format und den Wortlaut einhalten
  5. zum DBD gehen, um Dein Unternehmen anzumelden, oder es online erledigen

Den Firmennamen kannst Du online reservieren. Lege auf der e-Registration-Website des DBD ein Konto an und reserviere Deinen Namen dort. Der Ablauf ist unkompliziert und in weniger als einer Stunde erledigt.

Sobald Du Deinen Firmennamen reserviert hast, drucke das Bestätigungsschreiben aus. Du brauchst es, um Dein Unternehmen anzumelden.

Beachte, dass das Bestätigungsschreiben innerhalb von 30 Tagen verfällt. Läuft es ab, musst Du Deinen Firmennamen erneut reservieren.

Sobald Du den Firmennamen hast, bereite die übrigen Unterlagen für die Anmeldung Deines Unternehmens vor und geh zum DBD.

Wenn Du dort bist, geh zum Infoschalter, um all Deine Unterlagen prüfen zu lassen. Der Mitarbeiter sagt Dir, was korrigiert werden muss. Das passiert, egal wie gut Du die Unterlagen vorbereitest.

Bring einen Laptop mit, auf dem alle Formulare als Datei gespeichert sind. So kannst Du auf Wunsch des Mitarbeiters direkt ein neues Formular ausdrucken.

Bei einem kleinen Fehler kannst Du ihn mit Korrekturflüssigkeit und einer Schreibmaschine direkt im DBD ausbessern.

Sobald der Mitarbeiter Dein Formular freigegeben hat, bekommst Du eine Wartenummer für einen weiteren Mitarbeiter, der Deine Unterlagen erneut prüft. Stimmt alles, musst Du die DBD-Registrierungsgebühr zahlen, die in der Regel THB5.500 für die Eintragung des Gesellschaftsvertrags und der GmbH beträgt, zuzüglich etwaiger Gebühren für Dokumente oder Bescheinigungen, und dann auf die Firmenunterlagen warten.

Wenn Deine Unterlagen korrekt sind, lässt sich der gesamte Vorgang beim DBD in wenigen Stunden erledigen.

Scanne diese Unterlagen ein und bewahre sie auf. Du brauchst sie im Umgang mit allen möglichen Stellen, darunter Behörden, nichtstaatliche Organisationen und Banken.

Lizenzen

Manche Geschäftsarten benötigen mehr Lizenzen als andere. Zum Beispiel:

  • Wenn Du ein Restaurant betreiben willst, brauchst Du womöglich eine Lebensmittelbetriebslizenz oder eine Anmeldung bei der örtlichen Behörde sowie Lizenzen für Alkohol oder Musik, falls Du Alkohol verkaufst oder geschützte Musik kommerziell abspielst.
  • Wenn Du ein Versicherungsmaklergeschäft betreibst, brauchst Du eine Maklerlizenz.
  • Wenn Du ein Reiseunternehmen betreibst, brauchst Du eine Tourismuslizenz.
  • Wenn Du Produkte zum Verkauf nach Thailand importierst, brauchst Du womöglich eine Zollregistrierung und, je nach Produkt, eine Importlizenz oder -genehmigung.
  • Handelt es sich beim importierten Produkt um Lebensmittel, Arzneimittel oder ein anderes reguliertes Produkt, brauchst Du die nötige Genehmigung der FDA oder einer anderen zuständigen Behörde.

Jede Lizenz bekommst Du bei der jeweils zuständigen Stelle. Für jede Lizenz gelten andere Unterlagen, Abläufe, Bearbeitungszeiten und Gebühren.

Du solltest mit Deinem Anwalt noch einmal abklären, ob Du alle nötigen Lizenzen hast. Hast Du keinen Anwalt, frag Deinen Buchhalter.

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