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Wenn Du in Thailand ein Unternehmen gründest, ist die Arbeit mit der Registrierung noch nicht erledigt. Es folgt ein buchhalterischer Prozess, bei dem Du Deine Finanzdaten einreichen und Steuern bei den staatlichen Stellen erklären musst.
Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder oder sogar eine Haftstrafe.
In diesem Artikel führen wir Dich durch den buchhalterischen Zeitplan, den Du als Unternehmer einhalten musst.
Das Wichtigste zuerst
Du kannst Deine Finanzen samt Steuern selbst einreichen, mit Ausnahme des Jahresabschlusses. Dafür musst Du Dich allerdings mit dem fortgeschrittenen Rechnungswesen und den Steuervorschriften in Thailand auskennen.
Andernfalls solltest Du einen Buchhaltungsservice nutzen.
Dieser Artikel zeigt nur den üblichen Zeitplan für die Steuererklärung. Je nach Geschäftstätigkeit können zusätzliche Steuern anfallen, die hier nicht erwähnt werden. Das solltest Du mit Deinem Buchhalter abklären.
Einmal im Monat: Mehrwertsteuer (PP30), Quellensteuer (PP36, PND3 und PND53) und Sozialversicherung
Jeden Monat musst Du unter Umständen die Mehrwertsteuer und die Quellensteuer beim Finanzamt (Revenue Department) erklären und die Sozialversicherung für all Deine Angestellten zahlen.
| Art der Erklärung / Zahlung | Frist bei Papiereinreichung | Frist bei E-Filing |
|---|---|---|
| Mehrwertsteuer-Formular PP30 | 15. des Folgemonats | 23. des Folgemonats |
| PP36 | 7. des Folgemonats | 15. des Folgemonats |
| Quellensteuer-Formulare wie PND3 und PND53 | 7. des Folgemonats | 15. des Folgemonats |
| Zahlungen zur Sozialversicherung | 15. des Folgemonats | Meist dieselbe Frist: 15. des Folgemonats |
Mehrwertsteuer und Quellensteuer
Die Mehrwertsteuererklärung betrifft Unternehmen mit einer Mehrwertsteuerlizenz. Liegt der steuerpflichtige Jahresumsatz Deines Unternehmens unter THB1.800.000, musst Du Dich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren und diese Steuer auch nicht erklären.
Übersteigt der steuerpflichtige Jahresumsatz dagegen THB1.800.000, musst Du Dich für die Mehrwertsteuer registrieren und mit der Erklärung beginnen.
Die Mehrwertsteuer musst Du jeden Monat erklären, ganz gleich, ob Du in dem Monat steuerpflichtige Einnahmen und Ausgaben hattest oder nicht. Das geht online über das E-Filing-System des Finanzamts.
Es gibt verschiedene Steuerformulare, die Du einreichen musst:
- PP30 beim Verkauf steuerpflichtiger Produkte und/oder Dienstleistungen in Thailand;
- PP36 bei Zahlungen für bestimmte Produkte und/oder Dienstleistungen an Anbieter im Ausland.
- PND3/53 für die Quellensteuer
Am bequemsten zahlst Du die Mehrwertsteuer per Online-Banking. Alternativ kannst Du auch bei einer Bank oder beim Finanzamt in Deiner Gegend zahlen.
Sozialversicherung
Sobald mindestens eine Person auf Deiner Gehaltsliste steht, selbst wenn Du das bist, musst Du für diese Person die Sozialversicherung zahlen. Der Standardbeitrag liegt bei jeweils 5 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, berechnet auf das Monatsgehalt bis zu THB17.500. Der Höchstbetrag liegt somit bei THB875 vom Unternehmen und THB875, die vom Gehalt des Angestellten abgezogen werden, also insgesamt THB1.750 pro Angestelltem und Monat.
Um die Sozialversicherung zu zahlen, reichst Du das monatliche Beitragsformular namens Sor Por Sor 1-10 (สปส.1-10) ein und zahlst über die verfügbaren Kanäle des Sozialversicherungsamts, beim Sozialversicherungsamt in Deiner Gegend oder über teilnehmende Banken wie die Krungthai Bank oder die Bank of Ayudhya (Krungsri).
März: Einkommensteuer (50 Tawi)
Von Januar bis März ist die Zeit, um die Einkommensteuer für Dich und Deine Angestellten zu erklären.
Für all Deine Angestellten musst Du Quellensteuerbescheinigungen vorbereiten, die „50 Tawi“ genannt werden.
Darin müssen der Nettobetrag der Gehälter Deiner Angestellten für das Vorjahr, der Nettobetrag der Arbeitnehmersteuern sowie die Sozialversicherung stehen, die Du im Namen Deiner Angestellten zahlst.
Deine Angestellten verwenden dieses Formular, um ihre eigene Einkommensteuer einzureichen, normalerweise PND91 für Gehaltseinkommen oder PND90 je nach Einkommensart, auf der Website des Finanzamts.
Steht Dein eigener Name auf einer Gehaltsliste, musst Du sie ebenfalls einreichen.
Mai: Körperschaftsteuer (PND50)
Sobald Du die Einkommensteuer für Deine Angestellten erklärt hast, musst Du die Unterlagen vorbereiten, um die Körperschaftsteuer für Dein Unternehmen zu zahlen.
Endet Dein Geschäftsjahr am 31. Dezember, geschieht das normalerweise zwischen Januar und Mai eines jeden Jahres. Grundsätzlich ist das Körperschaftsteuerformular PND50 innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres fällig.
Dafür lässt Du einen Jahresabschluss erstellen, der sämtliche Daten Deines Unternehmens aus dem Vorjahr zusammenfasst und von einem qualifizierten Buchhalter oder Bilanzbuchhalter angefertigt wird. Der Jahresabschluss muss von einem zugelassenen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.
Nach der Prüfung musst Du jede Seite des Jahresabschlusses unterschreiben und ihn zusammen mit dem Steuerformular PND50 beim Finanzamt einreichen.
Außerdem musst Du Deinen geprüften Jahresabschluss beim Department of Business Development einreichen.
Wird Dein Unternehmen vom thailändischen Board of Investment gefördert, musst Du den Abschluss auch dort einreichen.
Juli: Board of Investment (TS310)
Wenn Du ein vom BOI gefördertes Unternehmen führst, musst Du Deine jährlichen Finanz- und Betriebsdaten zusätzlich beim thailändischen Board of Investment einreichen, und zwar mit dem Formular TS310.
Das Formular TS310 kannst Du online über die Seite der BOI-Onlinedienste einreichen.
Zusätzlich zum TS310 musst Du nach der Förderung durch das BOI je nach Deinen BOI-Auflagen unter Umständen auch Berichte zum Projektfortschritt einreichen.
August: Körperschaftsteuer, erneut (PND51)
Für Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, ist der Zeitraum von Juli bis August ein weiterer Termin für die Körperschaftsteuer (PND51). Grundsätzlich ist PND51 innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres fällig.
Diesmal musst Du jedoch keinen Jahresabschluss vorbereiten.