So erhältst Du als Unternehmer in Thailand eine Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung

Wenn Du in Thailand ein Unternehmen führst, musst Du Dich für die Mehrwertsteuer (VAT) registrieren, sobald Dein Umsatz die vom thailändischen Finanzamt (Revenue Department) festgelegte Grenze überschreitet.

Danach erhältst Du die Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung, in Thailand als P.P. 20 bezeichnet. Diese Bescheinigung ist wichtig: Sie belegt, dass das Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert ist und im VAT-System des Finanzamts erfasst wurde.

Schauen wir uns an, wie Du Dich als Unternehmer in Thailand für die Mehrwertsteuer registrierst und was Du danach zu tun hast.

 

Welche Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Laut dem thailändischen Finanzamt unterliegt jede Person oder Einrichtung, die in Thailand regelmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet und einen Jahresumsatz von mehr als 1,8 Millionen Baht erzielt, der Mehrwertsteuer.

Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen dieser Schwelle abgeschlossen sein.

Das bedeutet schlicht: Wenn Dein Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 1,8 Millionen Baht hat, musst Du Dich innerhalb von 30 Tagen für die Mehrwertsteuer registrieren.

Eine Dienstleistung gilt auch dann als in Thailand erbracht, wenn:

  • die Dienstleistung in Thailand erbracht wird, unabhängig davon, wo sie genutzt wird
  • die Dienstleistung anderswo erbracht und in Thailand genutzt wird

Du kannst Dich jederzeit für die Mehrwertsteuer registrieren, selbst wenn der Jahresumsatz Deines Unternehmens noch unter dem geforderten Betrag liegt. Manche Betriebe tun das, weil sie ihren Kunden eine Mehrwertsteuerbescheinigung ausstellen möchten.

Tipp: Denk daran, dass sich die Mehrwertsteuerregistrierung, einmal abgeschlossen, nicht leicht wieder rückgängig machen lässt. Wenn Du also eine freiwillige Registrierung erwägst, solltest Du die Entscheidung nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Der Ablauf der Mehrwertsteuerregistrierung

Wenn Dein Unternehmen in Bangkok ansässig ist, kannst Du Dich bei Deinem örtlichen Finanzamt für die Mehrwertsteuer registrieren. Liegt es außerhalb von Bangkok, musst Du die Registrierung beim örtlichen Area Revenue Branch Office einreichen. Du kannst entweder selbst dorthin gehen oder jemanden in Deinem Namen mit den folgenden Unterlagen hinschicken.

  • Drei Sätze des Formulars P.P.01. Das ist das Antragsformular für die Mehrwertsteuerregistrierung.
  • Eine Hausregistrierungsbescheinigung, die den Standort des Unternehmens nachweist, mit der Unterschrift des Gebäudeeigentümers (bei Miete musst Du außerdem eine unterschriebene Kopie des Personalausweises Deines Vermieters vorlegen)
  • Eine Kopie der Reisepässe, Visa und Arbeitserlaubnisse der Geschäftsführer, jeweils mit deren Unterschrift
  • Ein Foto des Firmensitzes, einschließlich Firmenschild und Innenräumen der Büros
  • Mietvertrag (bei angemieteten Räumen)
  • Die Unternehmensregistrierungsbescheinigung.

Wenn Du ein Büro mietest, kann Dein Vermieter eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung einer Hausregistrierung und anderer zugehöriger Unterlagen verlangen. 

Mittlerweile ist es auch möglich, sich online zu registrieren.

Tipp: Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen vorab mit Deinem örtlichen Finanzamt abzugleichen, da die Anforderungen unterschiedlich sein können. Denk außerdem daran, dass die meisten Mitarbeiter des Finanzamts kein Englisch sprechen, nimm also am besten jemanden mit, der Thai spricht.

Die Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung erhalten

Nachdem Du die Unterlagen eingereicht hast, musst Du 5 bis 7 Werktage warten, bis Du Deine Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung abholen kannst, die als Por Por 20 bekannt ist. Es ist ein wichtiges Dokument, bewahre es also stets gut auf.

Außerdem muss die Mehrwertsteuer-Registrierungsbescheinigung am physischen Standort Deines Unternehmens zusammen mit der Unternehmensregistrierung ausgehängt werden.

Kann ich das selbst machen?

Wenn Du die Unterlagen selbst vorbereiten möchtest, kann das ziemlich anspruchsvoll sein, da alle Dokumente auf Thai sind. 

Eine bessere Option ist es, eine Vollmacht zu erteilen und Deinen thailändischen Büroleiter oder Sekretär zu bitten, das in Deinem Namen zu erledigen. Der gesamte Ablauf ist unkompliziert, solange Du die richtigen Unterlagen hast.

Auf der Website des Finanzamts gibt es ausführliche Anleitungen samt aller benötigten Unterlagen, auf dieser Seite (nur auf Thai verfügbar). 

Wenn Du den Ablauf beschleunigen möchtest, kannst Du einen örtlichen Buchhalter beauftragen. 

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Was ist nach Erhalt der Mehrwertsteuerbescheinigung zu tun? 

Mehrwertsteuerregistrierte Unternehmen müssen Folgendes erledigen:

  • 7 % Ausgangsmehrwertsteuer auf verkaufte Waren und Dienstleistungen erheben, für jeden Verkauf eine Steuerrechnung ausstellen und die eingenommene Mehrwertsteuer anschließend an das Finanzamt abführen.
  • Bis zum 15. jedes Monats muss die Mehrwertsteuer des Vormonats mit dem Formular P.P. 30 eingereicht werden.
  • Auf Unternehmenseinkäufe fällt ebenfalls eine Vorsteuer von 7 % an, die mit der Verkaufsmehrwertsteuer verrechnet werden kann. Die auf bestimmte Waren und Dienstleistungen gezahlte Mehrwertsteuer darfst Du von der erhobenen und eingenommenen Mehrwertsteuer abziehen. Die Steuerrechnung der Einkäufe muss das Unternehmen als Nachweis des Vorsteuerguthabens für die Abzüge aufbewahren.
  • Du musst bei der Bezahlung einer mehrwertsteuerregistrierten Dienstleistung Quellensteuer einbehalten, eine Quellensteuerbescheinigung ausstellen und außerdem das Formular P.P.3 oder P.P.53 einreichen.

Falls Du das Formular P.P.30 länger als sechs Monate in Folge nicht einreichst, wird Deine Mehrwertsteuerregistrierung automatisch gelöscht. Und Du wirst zudem mit Bußgeldern belegt. 

Weitere hilfreiche Links

Mehrwertsteuersatz

Der aktuelle Mehrwertsteuersatz in Thailand beträgt 7 %. Auch ein Importeur unterliegt der Mehrwertsteuer.

Die Zollbehörde erhebt die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren. Bestimmte Unternehmen sind von der Mehrwertsteuer befreit und müssen stattdessen eine spezielle Geschäftssteuer (Specific Business Tax, SBT) zahlen.

Bestimmte Arten von Waren und Dienstleistungen sind in Thailand von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu gehören zollfreie Importwaren.

Kann ich die Mehrwertsteuerregistrierung löschen?

Du kannst Deine Mehrwertsteuerregistrierung unter zwei Bedingungen löschen: wenn Du Dein Unternehmen schließen musst oder wenn Dein Unternehmen drei Jahre in Folge weniger als 1,8 Millionen Baht erwirtschaftet. 

Dazu musst Du das Formular P.P.09 bei Deinem örtlichen Finanzamt einreichen oder es online einreichen. 

Sollte ich mich für die Mehrwertsteuer registrieren?

Jeder kann eine Mehrwertsteuerregistrierung beantragen, selbst wenn er weniger als 1,8 Millionen Baht im Jahr erwirtschaftet. 

Schauen wir uns kurz die Vor- und Nachteile einer Mehrwertsteuerregistrierung an.

Vorteile

  • Du kannst die Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass Du für Deine Unternehmensausgaben weniger Mehrwertsteuer zahlst
  • Dein Unternehmen wirkt glaubwürdiger
  • Es eröffnet mehr Geschäftsmöglichkeiten. Viele Unternehmen brauchen eine Steuerrechnung, um die Steuer geltend zu machen

Nachteile

  • Es bringt mehr Buchhaltungsaufwand mit sich, wegen der P.P.30-Abgabe und der Quellensteuer
  • Die Buchhaltungsfirma berechnet Dir wegen des Mehraufwands mehr
  • Deine Produkte oder Dienstleistungen werden wegen der Mehrwertsteuer teurer

Wenn Du weißt, dass Dein Jahresumsatz über 1,8 Millionen Baht liegen wird, musst Du Dich für die Mehrwertsteuer registrieren. 

Jetzt bist Du dran

Wir hoffen, dass dieser Artikel alle Deine Fragen rund um die Registrierung Deiner Mehrwertsteuerbescheinigung in Thailand beantwortet. 

Es sei noch einmal betont: Du musst es tun, wenn Dein Umsatz über 1,8 Millionen Baht pro Jahr liegt. Das ist einer der häufigen Fehler, die Unternehmer in Thailand machen. 

Wenn Du es nicht selbst erledigen möchtest, ist eine örtliche Buchhaltungsfirma eine bequeme Möglichkeit, das zu regeln. 

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