P.P. 30 Thailand: Umsatzsteuererklärung als Unternehmer richtig einreichen

Das monatliche Einreichen des P.P. 30-Formulars (Umsatzsteuererklärung) ist in Thailand für jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen Pflicht – unabhängig davon, ob in dem Monat tatsächlich Steuern anfallen. Was Du wissen musst, um gesetzeskonform zu bleiben.

In Thailand solltest Du Dein Unternehmen für die Umsatzsteuer (VAT) registrieren lassen, sobald Du absehbar die jährliche Registrierungsschwelle von 1,8 Millionen THB überschreiten wirst. 

Damit bist Du verpflichtet, monatlich das P.P. 30-Formular – also die Umsatzsteuererklärung – einzureichen.

Das P.P. 30 (auf Thai: Phor Por 30) ist Teil des Umsatzsteuersystems des thailändischen Revenue Department. Bevor Du eine P.P. 30-Meldung abgeben kannst, musst Du Dein Unternehmen für die VAT registrieren und eine VAT-Registrierungsbescheinigung (P.P. 20) erhalten.

Das Wichtigste im Überblick

  • Das P.P. 30-Formular muss jeden Monat eingereicht werden, sobald Du ein VAT-Zertifikat hast – auch wenn in dem Monat keine Umsatzsteuer anfällt.
  • Die VAT-Registrierung wird fällig, sobald Dein Jahresumsatz 1,8 Millionen THB überschreitet.
  • Die elektronische Einreichung (E-Filing) ist die empfohlene Methode – die Frist verlängert sich dabei auf den 23. des Folgemonats.
  • Ein lokaler Buchhalter wird dringend empfohlen: Er übernimmt die Einreichung, kommuniziert auf Thai mit dem Revenue Department und hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.
  • Alle Verkaufs- und Vorsteuerrechnungen müssen aufbewahrt werden – das Revenue Department kann sie jederzeit anfordern.
  • Vorsteuerrechnungen sind sechs Monate gültig und können mit der Ausgangsumsatzsteuer verrechnet werden.
  • Verspätungszuschläge beginnen bei THB 300 (bis 7 Tage zu spät) und steigen auf THB 500, dazu kommt ein monatlicher Aufschlag von 1,5 % auf die unbezahlte Umsatzsteuer.
  • Ein beantragter VAT-Rückerstattung kann eine vollständige Betriebsprüfung auslösen, was den Buchhaltungsaufwand erheblich erhöhen kann.

Was ist das P.P. 30? 

Das P.P. 30 ist das Formular für die Umsatzsteuererklärung in Thailand. Es muss monatlich beim Revenue Department eingereicht werden – sowohl zum Abführen von Umsatzsteuer als auch für eine eventuelle Rückerstattung. 

Wer muss es einreichen? 

Alle, die ein VAT-Zertifikat besitzen – das können Einzelpersonen, Unternehmen oder vom Board of Investment geförderte Firmen sein. 

Sobald Du Dein Unternehmen in Thailand gegründet hast und Dein Jahresumsatz 1,8 Millionen Baht übersteigt, musst Du Dich für die VAT registrieren. Anschließend bist Du verpflichtet, auf alle Leistungen VAT aufzuschlagen und monatlich über das P.P. 30-Formular an das Revenue Department zu melden. 

VAT certificate PP20
Sobald Du dieses VAT-Zertifikat (P.P. 20) hast,
musst Du monatlich das P.P. 30 einreichen. 

Das P.P. 30-Formular muss auch dann monatlich eingereicht werden, wenn keine Umsatzsteuer geschuldet wird.

Originalrechnungen auf der Einkaufsseite und Kopien der Ausgangsrechnungen müssen aufbewahrt werden – das Revenue Department kann sie nachträglich anfordern.

Weiterführender Link: VAT-Registrierung in Thailand: So erhältst Du Dein Umsatzsteuer-Zertifikat als Unternehmer

So bereitest Du das P.P. 30 vor

Eine englischsprachige Version des P.P. 30-Formulars findest Du auf der Website des Revenue Department

Im Formular trägst Du die Gesamtbeträge der Vorsteuer, der Ausgangsumsatzsteuer sowie etwaige Steuergutschriften für den jeweiligen Monat ein.

Die abzuführende VAT ergibt sich aus der Ausgangsumsatzsteuer auf Verkäufe und Dienstleistungen des Monats, abzüglich der Vorsteuer auf betriebliche Ausgaben desselben Monats.

Vorsteuerrechnungen haben eine Gültigkeit von sechs Monaten und können in diesem Zeitraum mit der Ausgangsumsatzsteuer verrechnet werden. 

Am Ende des Formulars gibst Du den Gesamtbetrag an, den Du zu zahlen hast oder zurückbekommst. 

Grundsätzlich kannst Du das Formular selbst ausfüllen – empfehlenswerter ist es jedoch, einen Buchhalter damit zu beauftragen. 

So vermeidest Du Strafen durch falsche Angaben. Der Buchhalter kann bei Rückfragen des Revenue Department auch auf Thai kommunizieren – was sehr hilfreich ist, wenn Du nicht fließend Thai sprichst.  

Weiterführender Link: Den richtigen Buchhaltungsservice in Bangkok finden 

Unterlagen für das P.P. 30

Für die Vorbereitung des P.P. 30 musst Du alle Ausgangsrechnungen und Vorsteuerrechnungen des jeweiligen Monats an Deinen Buchhalter übermitteln. 

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Steuerrechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Steuer-ID des Verkäufers
  • Name, Adresse und Steuer-ID des Käufers
  • Rechnungsnummer
  • Beschreibung der Waren/Dienstleistungen
  • Umsatzsteuerbetrag separat ausgewiesen
  • Datum
  • Unterschrift (bei Papierrechnungen)

Anschließend erstellt der Buchhalter einen Bericht für das P.P. 30, reicht diesen zusammen mit dem Formular beim Revenue Department ein und legt auf Anfrage Kopien der Steuerrechnungen vor. 

Tipp: Nur Steuerrechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug

So reichst Du das P.P. 30 ein

Das P.P. 30 kann auf zwei Wegen eingereicht werden: schriftlich beim zuständigen Revenue Department oder elektronisch über die E-Filing-Plattform

Das E-Filing ist deutlich praktischer. Du wählst einfach das P.P. 30-Formular aus, füllst es digital aus und kannst direkt dort Belege hochladen. 

Anschließend kannst Du das ausgefüllte Formular als Nachweis für Deine Unternehmensunterlagen speichern. 

Du kannst auch ein separates Konto anlegen und Deinem Buchhalter Zugang geben, damit er die Einreichung für Dich übernimmt. Falls Du denselben Buchhalter genutzt hast, der Deine Firma gegründet und die VAT-Registrierung vorgenommen hat, hat er möglicherweise bereits ein Konto für Dich eingerichtet. 

Über dieselbe Plattform lassen sich übrigens auch andere Unternehmenssteuerarten einreichen. 

Weiterführender Link: Steuern in Thailand: Was auf Dich als Unternehmer zukommt

So zahlst Du die Umsatzsteuer

Nach der Einreichung des P.P. 30-Formulars kannst Du die Steuer direkt beim zuständigen Revenue Department oder per Banküberweisung begleichen. 

So beantragst Du eine Umsatzsteuer-Rückerstattung

Für eine VAT-Rückerstattung gibt es drei Möglichkeiten:

  • Barzahlung (bei kleinen Beträgen direkt beim Revenue Department)
  • Banküberweisung
  • Als Steuergutschrift für die Meldung des Folgemonats

Ob eine Rückerstattung sinnvoll ist, hängt von Deiner Situation ab. In manchen Fällen rät ein Buchhalter davon ab, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Revenue Department eine Betriebsprüfung einleitet, was den Buchhaltungsaufwand erheblich steigern kann.

Bei größeren Rückerstattungsbeträgen kann eine solche Prüfung mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Weiterführender Link: Wie Du Deine Chancen auf eine Steuerrückerstattung erhöhst

Fristen für die Umsatzsteuererklärung

Die Frist hängt davon ab, wie Du einreichst:

  • Papiereinreichung: bis zum 15. des Folgemonats (d. h. alle Geschäftsvorgänge im Januar müssen bis zum 15. Februar gemeldet sein).
  • Elektronische Einreichung (empfohlen): Frist verlängert sich auf den 23. des Folgemonats.

Wichtig: Das P.P. 30 muss jeden Monat eingereicht werden – auch wenn keine Umsatzsteuer anfällt. In diesem Fall trägst Du bei Vorsteuer, Ausgangsumsatzsteuer und Gesamtbetrag einfach „0″ ein. 

Fällt der 15. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Weiterführender Link: 

Wann und wie Du als Unternehmer in Thailand Steuern einreichst 

Strafen bei verspäteter Einreichung

Wer die Unternehmenssteuer nicht fristgerecht einreicht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Pünktliche und korrekte Meldungen sind daher unerlässlich.

  • Verspätungszuschlag: THB 300 (bis zu 7 Tage zu spät)
  • Ab 7 Tagen Verspätung: THB 500
  • Säumniszuschlag: 1,5 % pro Monat auf die fällige Umsatzsteuer
  • Strafe bei Unterzahlung oder Nichteinreichung: bis zu zweifacher Betrag der geschuldeten VAT
  • Bußgeld: bis zu THB 2.000 (gemäß § 90 des Revenue Code)

Auch andere Verstöße gegen die VAT-Meldepflicht können zu Strafen von bis zum Zweifachen der geschuldeten Umsatzsteuer führen.

Weiterführender Link: Steuern in Thailand: 6 häufige Fehler

Jetzt bist Du dran

Die Unternehmensbuchhaltung in Thailand – VAT-Erklärungen einreichen, Vorsteuer geltend machen – kann komplex sein, besonders ohne Thai-Kenntnisse. Mach Dich mit den Steuerpflichten als Unternehmer vertraut und vermeide typische Buchhaltungsfehler. 

Mit einem lokalen Buchhaltungsbüro, das das thailändische Steuersystem kennt und Erfahrung im Umgang mit dem Revenue Department hat, bleibst Du auch ohne großes Buchhaltungsbudget auf der sicheren Seite – ohne viel Aufwand. 

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Thailand Business: Filing a P.P. 30 Value Added Tax (VAT) Return