Falls Du unser Thailand Starter Kit Facebook-Community-Gruppe-AMA (Ask Me Anything) zum Start ins Jahr 2018 verpasst hast: kein Problem, wir haben Dich abgedeckt.
Nach jedem unserer AMAs fassen wir die Fragen und Antworten zusammen und veröffentlichen sie auf unserer Website.
Wenn Du bei der nächsten AMA dabei sein möchtest, gibt es ein paar Wege, wie Du Deine Chance nicht verpasst, unseren besonderen Gästen die Fragen zu stellen, die Dich schon immer interessiert haben.
Der erste Weg führt über die Thailand Starter Kit Community-Gruppe auf Facebook, der Du beitreten kannst.
Der zweite Weg ist die Anmeldung zu unserem E-Mail-Verteiler.
Für welche Methode Du Dich auch entscheidest: Wir informieren Dich eine Woche im Voraus über unsere AMAs.
Bei unserer ersten AMA 2018 war die thailändische Einwanderungsanwältin Pongkarn Khunpasee zu Gast für eine offene Diskussion über Visa, Arbeitserlaubnisse und mehr.
Doch bevor wir das Q&A zusammenfassen, hier noch ein paar Hintergrundinfos zu Pongkarn Khunpasee.
Contents

Pongkarn Khunpasee
Thailändische Einwanderungsanwältin
Pongkarn Khunphasee (Aom) leitet die Kanzlei Banshee Legal, die auf die Bereiche Einwanderungsrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht spezialisiert ist.
Bevor sie ihre eigene Kanzlei gründete, sammelte sie umfangreiche Erfahrung in internationalen Anwaltskanzleien, darunter Juslaws, Ployprathip International Law Office und Anglo Thai Legal.
Außerdem war sie als Rechtsberaterin im Miracle Hua Hin tätig.
Khun Pongkarn unterstützt bei einer breiten Palette von rechtlichen Anliegen, von Visa- und Arbeitserlaubnisangelegenheiten bis hin zum Verfassen, Prüfen und Übersetzen von Rechtsverträgen und Vereinbarungen.
Sie berät außerdem in einer Vielzahl kleinunternehmerischer Angelegenheiten, einschließlich der Firmengründung.
In der Vergangenheit hat Khun Pongkarn Leserinnen und Lesern von Thailand Starter Kit bereits in offenen Q&A-Sessions geholfen, etwa bei Immobiliengeschäften, Erbstreitigkeiten, Visafragen und Problemen mit Arbeitserlaubnissen.
Jetzt, wo Du unseren Gast für diese AMA kennst, steigen wir direkt in die Fragen ein.
Reisevisum für die thailändische Freundin
TSK-Community-Mitglied: Unsere erste Frage kam von einem Mitglied der Thailand Starter Kit Community-Gruppe, der Schwierigkeiten hatte, für seine thailändische Freundin ein Visum zu bekommen, um sie seiner Familie in den USA vorzustellen. Er wollte wissen, ob ein K1-Visum nach all den Schwierigkeiten helfen würde.
Pongkarn: Vielen Dank für Deine Frage. Leider konzentriere ich mich auf thailändisches Recht und die thailändischen Bestimmungen rund um die Thai-Botschaft und bin mit den Vorschriften des US-Konsulats nicht vertraut, da diese vom Ermessen des Beamten der US-Botschaft in Thailand zum Zeitpunkt des Interviews abhängen.
Soweit ich das aber beurteilen kann und verstanden habe, dass Ihr nicht verheiratet seid, ist es für eine unverheiratete Thailänderin schwierig, wenn sie nur zu touristischen Zwecken in die USA reisen möchte.
Nach meinem Verständnis der US-Vorschriften müssen die Behörden sicherstellen, dass entweder eine rechtliche Beziehung zu einem US-Staatsbürger besteht ODER ein geschäftlicher/schulischer Grund für die Reise vorliegt.
Außerdem gilt: Wenn Du fortlaufend ohne Pause von etwa 6-12 Monaten immer wieder ein Visum beantragst, wird das als verdächtig gewertet, weil man sich fragt, warum die Thailänderin unbedingt in die USA möchte.
Ich verstehe, dass der eigentliche Grund nur ist, sie Deiner Familie vorzustellen. Es könnte jedoch besser sein, vor der nächsten Antragstellung eine Pause einzulegen.
Doppelte Staatsbürgerschaft für Thailänder
TSK-Community-Mitglied: Wie sieht die Realität bei der doppelten Staatsbürgerschaft für Thailänder aus? Kann eine Thailänderin, die mit einem US-Amerikaner verheiratet ist, sowohl einen US- als auch einen thailändischen Pass besitzen?
Pongkarn: In Thailand gibt es keine direkte Regelung, die besagt, dass eine Thailänderin, die einen Ausländer heiratet, ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben muss.
Es gibt lediglich eine Bestimmung in Abschnitt 13 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, wonach eine Thailänderin, die ihre thailändische Staatsangehörigkeit aufgeben möchte, ihre Absicht bei der zuständigen Behörde einreichen kann.
Wenn die Thailänderin also ihre Absicht zur Aufgabe der thailändischen Staatsangehörigkeit nicht erklärt und keine Handlung begeht, die zum Verlust ihrer thailändischen Staatsangehörigkeit führt, kann sie formal betrachtet die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.
Thailändische Visa für den langfristigen Aufenthalt
TSK-Community-Mitglied: Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet und wir leben derzeit in den USA. Wenn wir für eine Weile in Thailand leben würden, ist es dann besser, ein Renten-Visum oder ein Ehe-Visum zu beantragen?
Pongkarn: Wenn Du über 50 Jahre alt bist, ist es auch möglich, das Non-Immigrant-Renten-Visum zu erhalten.
Wenn Du rechtsgültig mit einer Thailänderin verheiratet bist, kannst Du das Non-O-Visum (Ehegatte) beantragen.
Allerdings gibt es eine finanzielle Voraussetzung: Ein Guthaben von 400.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto in Thailand, das mindestens 2 Monate vor der Antragstellung besteht, belegt durch eine Bankbescheinigung, ODER eine Kombination aus Bankguthaben, ODER ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB, belegt durch eine Bescheinigung der US-Botschaft.
Wie beim Non-Immigrant-Renten-Visum gibt es auch hier eine finanzielle Voraussetzung. Der Antragsteller muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen;
- Ein Guthaben von 800.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto, das 2 Monate vor Antragstellung besteht.
- Ein monatliches Einkommen bzw. eine Rente von mindestens 65.000 THB. In diesem Fall ist eine Bescheinigung der ausländischen Botschaft/des Konsulats erforderlich.
- Eine Kombination aus thailändischen Bankguthaben in Thailand mit einem jährlichen Gesamteinkommen von 800.000 THB.
Mehr über Renten-Visa erfahren oder Ehe-Visa.
Arbeitserlaubnisse und Bildungsvisa
TSK-Community-Mitglied: Eine Reihe von Fragen zu Arbeitserlaubnissen und Bildungsvisa.
- Ist es legal, mit einem ED-Visum eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
- Ist es möglich, ein ED-Visum innerhalb Thailands in ein Non-Immigrant-B-Visum umzuwandeln?
- Wie lange darf der Inhaber eines ED-Visums legal in Thailand bleiben, nachdem sein Kurs begonnen hat?
Pongkarn: Vielen Dank für Deine Fragen, ich beantworte sie wie folgt;
- Nein, das ist nicht legal. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigst Du ein Non-B-Visum ODER ein Non-O-Visum (Ehegatte) ODER ein Non-M-Visum (Medien). Das Non-ED-Visum ist ausschließlich für Bildungszwecke bestimmt und kann nicht genutzt werden, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
- Es ist möglich, die Visumsart innerhalb Thailands zu wechseln. Allerdings sollte die verbleibende Gültigkeitsdauer noch etwa 15-20 Tage bis zum Ablauf betragen. Zudem können je nach Ermessen des Beamten weitere Unterlagen verlangt werden.
- Normalerweise ist das Non-ED-Visum bei der ersten Beantragung außerhalb Thailands zunächst 90 Tage gültig und kann dann in Thailand auf bis zu 1 Jahr verlängert werden. Auch weitere Verlängerungen sind möglich, abhängig vom Kursverlauf der Schule.
Bitte beachte jedoch, dass es heutzutage bei Sprachschulanträgen für Thailändisch während des Jahres (alle 6 Monate) eine Prüfung gibt, um Deinen Kenntnisstand zu bewerten. Bestehst Du diese nicht, wirkt sich das auf Dein Visum aus und es wird nicht weiter verlängert.
Diese Regel wurde eingeführt, weil viele Ausländer mit einem Non-ED-Visum nach Thailand kommen, sich lediglich bei einer Sprachschule einschreiben, ohne am Unterricht teilzunehmen, und illegal in Thailand leben bzw. arbeiten.
Mehr über Bildungsvisa erfahren.
Kündigung der Arbeitserlaubnis
TSK-Community-Mitglied: Eine Reihe von Fragen zur Kündigung von Arbeitserlaubnissen. Sie wollte wissen:
- Kann mein aktueller Arbeitgeber meine Arbeitserlaubnis und/oder mein Visum kündigen, sobald ich meine Stelle verlasse?
- Wenn ja, schreibt das thailändische Recht vor, dass ich über diese Kündigung informiert werden muss? Soweit ich weiß, ist es für Wohltätigkeitsorganisationen in Thailand schwierig, Arbeitserlaubnisse für ausländische Mitarbeiter zu bekommen, und die Anzahl der Arbeitserlaubnisse hängt von der Größe der Organisation ab.
- Angenommen, mein aktueller Arbeitgeber kann und wird meine Arbeitserlaubnis und mein Visum kündigen: Hast Du Empfehlungen, wie ich eine Arbeitserlaubnis/ein Visum erhalten könnte, um für eine kleine, noch nicht registrierte Wohltätigkeitsorganisation zu arbeiten?
Pongkarn: Vielen Dank für Deine Fragen, ich beantworte sie wie folgt;
- Ja, der Arbeitgeber kann Deine Arbeitserlaubnis und Dein Visum kündigen. Dies wirkt sich automatisch auf das Visum (Non-B) aus und Du musst Thailand innerhalb von 24 Stunden verlassen.
- Das liegt in der Hand des Arbeitgebers. Bitte beachte, dass dies keine zwingende gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist. Normalerweise meldet der Arbeitgeber die Kündigung nicht aktiv der Einwanderungs-/Arbeitsbehörde, sondern lässt sowohl Arbeitserlaubnis als auch Visum gemäß den Unterlagen einfach auslaufen. Es hängt jedoch von jedem Arbeitgeber und dem Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es ist das Recht des Arbeitgebers, Arbeitserlaubnis und Visum zu kündigen, aber keine zwingende Pflicht.
- Ich würde sagen, Du kannst mit Deinem Arbeitgeber darüber verhandeln, da eine Kündigung von Arbeitserlaubnis und Visum keine Pflicht ist. So bekommst Du während der Gültigkeitsdauer von Arbeitserlaubnis und Visum Zeit, eine neue Stelle zu finden.
Kündigt der Arbeitgeber jedoch, wie in Punkt 1 erwähnt, wirkt sich das automatisch aus: Du musst Thailand verlassen und für den neuen Arbeitgeber ein neues 90-Tage-Non-B-Visum beantragen, um wieder nach Thailand einzureisen.
Mehr über Arbeitsvisa erfahren.
Das Zehn-Jahres-Visum
TSK-Community-Mitglied: Und zuletzt wollte Andy Zingo mehr über das zehnjährige Thailand-Visum wissen. Er fragte sich, ob dieses Visum überhaupt wirklich existiert.
Pongkarn: Wie Tod schon sagte, heißt es 10 Year Non-Immigrant Visa (O-X). Alle Voraussetzungen für dieses Visum sind auf der Website der Thai-Botschaft (Konsularabteilung) des jeweiligen Landes aufgeführt.
Die meisten Voraussetzungen sind gleich, manche Länder können jedoch spezifische Anforderungen haben.
Mehr über das 10-jährige Thailand-Visum erfahren.
Was kommt als Nächstes?
Damit endet unsere AMA mit der thailändischen Einwanderungsanwältin Pongkarn Khunpasee. Wir möchten allen danken, die dabei waren und Fragen und Antworten eingereicht haben.
Was Du jetzt tun kannst
Wenn Du Pongkarn Khunpasee für Deine thailändischen Einwanderungsangelegenheiten beauftragen möchtest, besuche ihre Kontaktseite und schreib ihr eine Nachricht.