Wenn Du in Thailand lebst oder Geld nach Thailand überweist, um Deinen Alltag hier zu finanzieren, hast Du wahrscheinlich schon jede Menge widersprüchliche Ratschläge zur Steuerpflicht gehört.
In einem kürzlich von Expat Tax Thailand veranstalteten Webinar haben Cal Turner (Expat Tax Thailand) und Khun Wanaphan (Thai-Rechtsanwältin, Expat Tax Thailand) die Regeln so erklärt, dass man sie wirklich versteht.
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Erkenntnisse aus dieser Sitzung zusammen – vor allem die Punkte, bei denen Expats am häufigsten Fehler machen.
Kurzer Hinweis: Dieser Artikel fasst eine öffentliche Veranstaltung zusammen. Er ist keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung. Für Deine individuelle Situation solltest Du einen qualifizierten Thai-Steuerberater hinzuziehen. Diese Zusammenfassung wurde mit Transkriptionswerkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit geprüft.
Contents
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer muss in Thailand eine Einkommensteuererklärung abgeben?
- Wie die „180-Tage-Regel" funktioniert (Steuerresidenz in Thailand)
- Welche Einkünfte für Expats relevant sind (Beispiele aus dem Webinar)
- Was als „Remittance" (Überweisung nach Thailand) gilt
- Mindestgrenzen, die im Webinar genannt wurden
- Was zu tun ist, wenn eine Erklärung abgegeben werden muss
- US-Steuerpflichtige: Erst die US-Erklärung – und gibt es in Thailand mehr Zeit?
- Erspartes vor 2024: „Ich hatte das Geld schon vor meinem Umzug – kann ich es steuerfrei einführen?"
- Das Missverständnis mit dem „vollständigen Kalenderjahr"
- Elite-Visa-Inhaber und Immobilienkäufer: Müssen sie eine Erklärung abgeben?
- Steuergutschriften und Doppelbesteuerung: Warum Steuerbescheinigungen wichtig sind (und „Beglaubigung" ein Thema werden kann)
- Im Ausland versteuerte Kapitalgewinne: Kann Thailand sie nochmals besteuern?
- Die vollständige Aufzeichnung ansehen
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer nach dem Lesen eine praktische Checkliste möchte, findet hier die wichtigsten Punkte:
- Prüfe, ob Du im Kalenderjahr 180 Tage oder mehr in Thailand warst.
- Liste Deine Einkünfte aus Thailand auf (falls vorhanden). Wer ein Thai-Gehalt oder Thai-Mieteinnahmen hat, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben – unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
- Behalte im Blick, was Du in Thailand aus ausländischen Mitteln ausgibst – inklusive Überweisungen, Bargeldabhebungen am Automaten und Kartenzahlungen, denn all das kann als Überweisung (Remittance) gelten.
- Wer sich auf „altes Erspartes“ (vor allem aus der Zeit vor 2024) berufen möchte, sollte saubere Nachweise führen und Konten nicht vermischen, es sei denn, man kann die Herkunft der Gelder lückenlos belegen.
- Wer ausländische Steuergutschriften geltend machen möchte, sollte die dazugehörigen Steuerbescheinigungen frühzeitig beschaffen und bedenken, dass in manchen Fällen eine Beglaubigung verlangt werden kann.
- Nicht davon ausgehen, dass der Visatyp über die Steuerpflicht entscheidet. Ausschlaggebend sind die Aufenthaltsdauer in Thailand und die Einkommenssituation.
Wenn Du möchtest, beschreibe Deine Situation in fünf Sätzen (Aufenthaltsdauer in Thailand, Visatyp, Thai-Einkommen, ausländische Einkommensarten und wie Du Geld nach Thailand bringst) – ich zeige Dir dann anhand derselben Logik aus dem Webinar, ob Du wahrscheinlich eine Erklärung abgeben musst oder nicht.
Wer muss in Thailand eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Im Webinar wurden zwei Hauptauslöser erklärt, die typischerweise eine Abgabepflicht begründen. Eine Erklärung kann erforderlich sein, wenn:
- Einkünfte aus Thailand vorliegen (zum Beispiel ein Thai-Gehalt oder Thai-Mieteinnahmen). In diesem Fall spielt die Aufenthaltsdauer in Thailand keine Rolle.
- Man sich im Kalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand aufhält und ausländische Einkünfte nach Thailand überweist.
Am einfachsten lässt sich das als kurzen Entscheidungsbaum denken:
- Hast Du Einkünfte aus Thailand? Wenn ja, musst Du wahrscheinlich eine Erklärung abgeben.
- Falls nicht: Warst Du im Kalenderjahr 180 Tage oder länger in Thailand? Wenn nein, ist eine Erklärung wahrscheinlich nicht nötig.
- Falls ja: Hast Du ausländische Einkünfte über dem relevanten Schwellenwert nach Thailand überwiesen? Wenn ja, musst Du wahrscheinlich eine Erklärung abgeben.
Verwandter Artikel: Einkommensteuer in Thailand für Ausländer: Musst Du zahlen?
Wie die „180-Tage-Regel“ funktioniert (Steuerresidenz in Thailand)
Im Webinar wurde betont, dass die Steuerresidenz in Thailand allein nach den im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) in Thailand verbrachten Tagen bestimmt wird. Die 180-Tage-Grenze wird in der Regel anhand der Ein- und Ausreiseaufzeichnungen der Einwanderungsbehörde gezählt. Wer 180 Tage oder mehr erreicht, gilt für dieses Jahr in der Regel als steuerlich in Thailand ansässig.
Wichtig: Steuerresidenz bedeutet nicht automatisch, dass Steuern gezahlt werden müssen. Ob eine Erklärungspflicht besteht und ob Steuern anfallen, hängt davon ab, ob steuerpflichtiges Einkommen vorliegt und ob ausländische Einkünfte überwiesen wurden (und wie diese eingestuft werden).
Welche Einkünfte für Expats relevant sind (Beispiele aus dem Webinar)
Es wurden gängige Beispiele für Einkünfte genannt, die beim Transfer nach Thailand eine Erklärungspflicht auslösen können (insbesondere wenn man 180 oder mehr Tage in Thailand ist):
- Ausländische Rente
- Gehalt, das aus dem Ausland gezahlt wird
- Dividenden
- Bankzinsen (über den Mindestgrenzen)
- Kapitalgewinne
- Mieteinnahmen aus Immobilien im Ausland
Was als „Remittance“ (Überweisung nach Thailand) gilt
Besonders aufschlussreich war die Definition von Remittance im Alltag. Damit ist nicht nur eine Banküberweisung gemeint. Als Remittance gilt demnach auch:
- Bargeldabhebungen in Thailand von einem ausländischen Konto (am Geldautomaten)
- Ausgaben in Thailand per Karte, die mit einem ausländischen Konto verknüpft ist (Visa oder Mastercard)
- Überweisungen auf ein Thai-Bankkonto – egal ob das eigene, das des Ehepartners oder das eines Dritten
Kurz gesagt: Wenn ausländisches Einkommen in Thailand genutzt wird, kann es je nach Zeitpunkt und Einstufung als überwiesen gelten.
Mindestgrenzen, die im Webinar genannt wurden
Die Mindestgrenzen können in der Praxis „recht niedrig“ sein. Folgende Beispiele wurden genannt:
- 60.000 THB (Beispiel für eine alleinstehende Person, die bestimmte Einkommensarten wie Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne einführt)
- 220.000 THB (Beispiel für eine verheiratete Person, die Renteneinnahmen bezieht, wenn der Ehepartner kein Einkommen hat)
Diese Beträge wurden im Webinar als praxisnahe Orientierungswerte genannt. Die tatsächliche Abgabepflicht hängt aber weiterhin von der Einkommensart und den individuellen Umständen ab – die Zahlen sind daher als Richtwerte zu verstehen, nicht als allgemeingültige Regel.
Was zu tun ist, wenn eine Erklärung abgegeben werden muss
Die typischen Schritte wurden wie folgt zusammengefasst:
- Relevante Einkommensquellen berechnen (Thai-Einkommen plus nach Thailand überwiesene ausländische Einkünfte)
- Eine Thai-Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen, eine 13-stellige Nummer
- Das richtige Jahresformular für die Einkommensteuer einreichen: PND 90 oder PND 91 (je nach Einkommensart)
- Abgabefrist: Ende März (für das vorangegangene Steuerjahr), wobei bei Online-Einreichung je nach Bekanntmachung des Revenue Department manchmal eine kurze automatische Verlängerung bis Anfang April gilt
Außerdem wurde erwähnt, dass man eine Steuer-ID beantragen und die Erklärung einreichen kann, ohne persönlich beim Revenue Department zu erscheinen, wenn man einen Dienstleister mit Vollmachtsvereinbarungen nutzt (das wurde als Teil des eigenen Serviceangebots beschrieben).
US-Steuerpflichtige: Erst die US-Erklärung – und gibt es in Thailand mehr Zeit?
Eine häufige Frage kam von einem US-Bürger, dem geraten wurde, erst die US-Erklärung einzureichen, bevor er die Thai-Erklärung macht – aber die US-Unterlagen könnten erst im März fertig sein.
Khun Wanaphan erläuterte die wichtigsten Punkte:
- Wer in Thailand steuerlich ansässig ist (180+ Tage), muss für dieses Jahr eine Thai-Steuererklärung abgeben.
- Die Abgabefrist ist Ende März; bei Online-Einreichung gibt es oft eine kurze automatische Verlängerung bis Anfang April (abhängig von der jeweiligen Bekanntmachung des Revenue Department).
- Wer in Thailand eine Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern (zum Beispiel in den USA) geltend machen möchte, sollte die US-Steuererklärung und die Steuerbescheinigung bereit haben, bevor die Thai-Erklärung abgeschlossen wird – damit der Abzug korrekt beantragt werden kann.
Fazit: Das Timing ist entscheidend, weil für die Anrechnung von Steuergutschriften in der Regel entsprechende Nachweisdokumente vorliegen müssen.
Erspartes vor 2024: „Ich hatte das Geld schon vor meinem Umzug – kann ich es steuerfrei einführen?“
Das ist einer der Punkte, der für die meiste Verwirrung sorgt. Im Webinar wurde folgendes Beispiel besprochen: jemand hatte Ende 2023 Geld auf einem britischen Konto und wollte es 2026 nach Thailand überweisen, während er bereits hier lebt.
Der praktische Rat dazu lautete:
- Wer Geld als „Mittel vor 2024″ (oder vor Beginn der Thai-Steuerresidenz verdientes Geld) geltend machen möchte, muss klar dokumentieren können, dass das überwiesene Geld tatsächlich dasselbe Geld ist – mit lückenlosem Nachweis.
- In der Praxis gilt das Prinzip „First in, first out“. Abhebungen von diesem Konto verringern den nachweisbaren „alten“ Betrag. Auch wenn später neues Geld auf dasselbe Konto eingeht, stellt das den alten Saldo nicht automatisch wieder her.
Nach einer Folgefrage wurde außerdem eine wichtige Präzisierung ergänzt:
- Wer Geld vor 2024 auf ein anderes Konto verschoben und dann nach Thailand überwiesen hat (zum Beispiel über einen Transferdienst), kann das grundsätzlich tun – sofern der Nachweis klar ist.
- Problematisch wird es, wenn Konten mit anderen Mitteln vermischt wurden und unklar ist, welches Geld tatsächlich überwiesen wurde – gemessen am First-in-first-out-Prinzip.
Praktischer Tipp: Wer sich darauf berufen möchte, dass es sich um Erspartes aus früherer Zeit handelt, sollte saubere Aufzeichnungen führen und Konten nicht vermischen – es sei denn, man kann die vollständige Herkunft lückenlos dokumentieren.
Das Missverständnis mit dem „vollständigen Kalenderjahr“
Im Webinar wurde direkt auf eine veraltete Vorstellung eingegangen, die im Internet noch immer kursiert: die alte Ansicht, dass man Geld einfach ein volles Jahr im Ausland halten müsse, bevor man es nach Thailand bringen darf.
Dieses Konzept des „vollständigen Steuerjahres“ stamme aus den alten Regelungen und sei nach dem im Webinar besprochenen aktualisierten Ansatz nicht mehr der maßgebliche Test. Entscheidend sei vielmehr, wann das Einkommen erzielt wurde und ob es als Mittel vor der Steuerresidenz (oder vor einer Regelungsänderung) dokumentiert werden kann – im Gegensatz zu neuem Einkommen, das während einer Phase der Thai-Steuerresidenz überwiesen wird.
Elite-Visa-Inhaber und Immobilienkäufer: Müssen sie eine Erklärung abgeben?
Eine weitere häufige Frage kam von einem Elite/Privilege-Visa-Inhaber, der eine Immobilie von einem Bauträger gekauft hatte, die Einheit noch nicht erhalten hatte und keine Mieteinnahmen erzielte. Gefragt wurde auch nach den Kindern, die ebenfalls ein Elite-Visa haben.
Khun Wanaphan erklärte es klar:
- Die Thai-Steuerpflicht hängt nicht vom Visatyp ab. Ein Elite-Visa begründet keine automatische Steuerpflicht.
- Maßgeblich sind:
- Die Steuerresidenz (180+ Tage in Thailand im Kalenderjahr)
- Ob steuerpflichtige Einkünfte vorliegen
- Allein der Besitz oder Kauf einer Immobilie löst keine Steuerpflicht aus. Steuern entstehen in der Regel erst, wenn Einkünfte erzielt werden (zum Beispiel Mieteinnahmen) oder beim Verkauf ein Kapitalgewinn entsteht.
- Wer keine Einkünfte aus Thailand hat und keine ausländischen Einkünfte im gleichen Jahr nach Thailand überweist, in dem sie erzielt wurden (soweit für die Abgabepflicht relevant), muss in der Regel keine Erklärung abgeben.
- Für Kinder gilt: Wer weniger als 180 Tage in Thailand ist und keine Thai-Einkünfte erzielt, hat in der Regel keine Thai-Abgabepflicht. Erzielt ein minderjähriges Kind Einkünfte in Thailand, gibt ein gesetzlicher Vormund die Erklärung ab – aber nur, wenn tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen vorliegt.
Steuergutschriften und Doppelbesteuerung: Warum Steuerbescheinigungen wichtig sind (und „Beglaubigung“ ein Thema werden kann)
Es wurde die Frage gestellt, ob ausländische Steuergutschriften im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen geltend gemacht werden können und ob das Thai Revenue Department inzwischen eine beglaubigte Steuerbescheinigung verlangt.
Die praktische Antwort lautete:
- Wer in Thailand eine Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern beantragen möchte, muss dem Revenue Department in der Regel Nachweise vorlegen – darunter eine Steuerbescheinigung über die im anderen Land gezahlten Steuern.
- In manchen Fällen kann eine Beglaubigung dieses Dokuments verlangt werden.
- Das beeinflusst, ob man fristgerecht einreicht oder das Timing sorgfältig plant – denn die korrekte Anrechnung von Steuergutschriften setzt voraus, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Im Ausland versteuerte Kapitalgewinne: Kann Thailand sie nochmals besteuern?
Anhand eines britischen Beispiels für Kapitalgewinne wurde erklärt, dass es im Wesentlichen auf zwei Faktoren ankommt:
- Wann der Kapitalgewinn entstanden ist (war das in einem Jahr, in dem man in Thailand steuerlich ansässig war?)
- Ob das Geld nach Thailand überwiesen wurde
Der allgemeine Rahmen aus dem Webinar:
- Wenn der Gewinn in einem Jahr entstanden ist, in dem man in Thailand steuerlich ansässig war, und das Geld nach Thailand überwiesen wird, muss man ihn möglicherweise in Thailand angeben – und kann im Gegenzug die im Ausland gezahlten Steuern (zum Beispiel britische Steuern) als Steuergutschrift anrechnen lassen, sofern die Nachweise vorliegen.
- Wenn der Gewinn in einem Jahr entstanden ist, in dem man nicht in Thailand steuerlich ansässig war, und man das Geld erst später überweist, gilt es in vielen Fällen nicht als steuerpflichtiges Einkommen in Thailand – die genauen Umstände und Nachweise spielen aber eine Rolle.
- Wer den Kapitalgewinn nicht nach Thailand überweist, muss in vielen Fällen dafür keine Thai-Erklärung abgeben – aber auch hier kommt es auf die Fakten an.
Die vollständige Aufzeichnung ansehen
Wer die vollständige Diskussion verfolgen möchte, kann sich die vollständige Aufzeichnung hier ansehen.
Wer lieber die eigene Situation direkt besprechen möchte, kann ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch mit Expat Tax Thailand über diesen Link vereinbaren.