Da Vermieter in Thailand dem thailändischen Rechtssystem nicht sonderlich zugetan sind, solltest du vorsichtig sein, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst.
Ein guter Mietvertrag sollte nicht nur festlegen, was du tun musst und was nicht. Er sollte auch angeben, was der Vermieter tun muss und was nicht.
Ein Mietvertrag könnte festlegen, dass der Vermieter jederzeit ohne Vorankündigung dein Zimmer betreten darf. Obwohl dies selten ist, passiert es dennoch.
Also, lass uns einen Blick darauf werfen, was du vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags prüfen musst.
TM30 Einreichung
Alle Vermieter in Thailand müssen innerhalb von 24 Stunden nach Einzug eines Ausländers in ihre Immobilie ein TM30-Formular beim Einwanderungsamt einreichen.
Das bedeutet, wenn du eine Wohnung mietest und dein Einzugsdatum der 20. Januar ist, muss dein Vermieter deinen Aufenthalt melden, indem er das TM30-Formular bis zum 21. Januar beim Einwanderungsamt einreicht.
Wenn sie dies nicht tun, könnten sie mit bis zu 2.000 Baht Geldstrafe belegt werden. Aber die Strafe für dich könnte ernster sein als das.
Einwanderungsbeamte könnten deine TM30-Einreichungshistorie überprüfen, wenn du ein 90-Tage-Meldung machst oder dein Visum verlängerst oder erneuerst. Wenn sie feststellen, dass der Vermieter kein TM30-Formular für dich eingereicht hat, könnten sie dein Visum gar nicht verlängern oder erneuern. Und du könntest ebenfalls eine Geldstrafe von 2.000 Baht zahlen müssen.
Viele Vermieter in Thailand sind sich dieses Gesetzes nicht bewusst, insbesondere diejenigen, die ihre Immobilien nicht regelmäßig an Ausländer vermieten.
Ein guter Mietvertrag sollte klar festlegen, dass der Vermieter ein TM30-Formular innerhalb von 24 Stunden nach deinem Einzugsdatum für dich einreichen muss.
Falls nicht, solltest du sie bitten, diese Anforderung zum Vertrag hinzuzufügen. Andernfalls ist es besser, sich anderweitig umzusehen.
Wenn du bereits einen Mietvertrag unterschrieben hast, der nichts über das TM30-Formular sagt, sprich mit deinem Vermieter darüber. Wenn sie das TM30-Formular bereits für dich eingereicht haben, sollte es in Ordnung sein.
Falls nicht, solltest du sie bitten, es sofort zu tun. Normalerweise sind die Einwanderungsbeamten nicht streng mit der 24-Stunden-Anforderung. Solange du das Formular einreichst, sollte es kein Problem sein.
Wenn der Vermieter es nicht tut, hast du drei Optionen:
- Bitte den Vermieter, dir einen Benutzernamen und ein Passwort für die Online-Einreichung zu geben, dann kannst du das TM30-Formular selbst online einreichen.
- Frag einen Immobilienmakler, ob er es machen kann. Einige Makler könnten es für dich einreichen. Andere verhandeln vielleicht mit dem Vermieter in deinem Namen.
- Erledige es selbst, indem du mit den folgenden Dokumenten zum Einwanderungsamt gehst:
- TM30-Formular – du kannst es beim Einwanderungsamt erhalten oder von der Einwanderungswebsite herunterladen
- Eine unterschriebene Kopie des Ausweises deines Vermieters
- Eine unterschriebene Kopie der Hausregistrierung deines Vermieters
- Eine unterschriebene Kopie deines Reisepasses mit deinen
- persönlichen Informationsseite
- aktuellste Seite/Stamp im thailandischen Visum
- aktuellster Stempel bei der Einreise nach Thailand
- Dein TM6 (Abflugkarte)
- Ein Mietvertrag, entweder in Thai oder Englisch
Überprüfe gängige Klauseln
Stelle sicher, dass du die folgenden Punkte überprüfst und nachfragst:
- Stimmt der Mietpreis im Vertrag mit dem überein, den du vereinbart hast?
- ISt die Laufzeit des Mietvertrags die gleiche, die du vereinbart hast?
- Fordert der Vermieter eine Ein-Monats-Kaution gemäß den neuen Gesetzen von 2018?
- Steht im Vertrag, dass der Vermieter deine Kaution innerhalb von sieben Tagen nach deinem Auszug vollständig erstattet, sofern nichts beschädigt ist?
- An welchem Datum ist die Monatsmiete jeweils fällig?
- Ist der Vermieter für die Verwaltungskosten verantwortlich oder du?
- Wer ist für die Reparaturkosten verantwortlich, wenn du etwas kaputt machst?
- Wer ist verantwortlich für die regelmäßige Wartung der Klimaanlage?
- Welche Einschränkungen gibt es im Vertrag?
Überprüfe den thailändischen Vertrag
Wenn ein Vertrag sowohl in Thai als auch in Englisch vorliegt, solltest du einen thailändischen Freund bitten, ihn zu überprüfen. Der thailändische Vertrag ist derjenige, der zählt.
Der englische Vertrag könnte nur eine Übersetzung des thailändischen Vertrags sein, die vor Gericht nicht verwendet werden kann, zum Beispiel. In vielen Fällen wird der thailändische Vertrag einfach mit Google in Englisch übersetzt, ohne die Genauigkeit der Übersetzung zu überprüfen.
Oder der Vermieter verwendet einfach einen in Englisch verfassten Vertrag, den er online gefunden hat.
Mietverträge werden in zwei Kopien erstellt. Du und der Vermieter unterschreiben jede Seite jeder Kopie. Der Vermieter behält eine Kopie und du behältst eine Kopie.
Was passiert bei Vertragsbruch?
Dein Mietvertrag kann viele Male gebrochen werden, ohne dass du es merkst.
Sei nicht überrascht, wenn Vermieter dir erlauben, Dinge zu tun, die der Mietvertrag verbietet. Und vor allem sei nicht überrascht, wenn Vermieter Dinge tun, die der Mietvertrag ihnen verbietet.
Wenn du jedoch etwas in deiner Wohnung machen möchtest, wie z.B. streichen oder Regale aufhängen, stelle sicher, dass du die Genehmigung des Vermieters erhältst.
Normalerweise ist ein Vertragsbruch kein ernstes Problem.
Wenn der Vermieter den Vertrag bricht, kannst du deine Kaution zurückfordern. Andererseits kann ein Vermieter auch deine Kaution einbehalten, wenn du den Vertrag brichst.
Gerichtsverfahren wegen solcher Angelegenheiten kommen selten vor. Es lohnt sich normalerweise nicht für die Zeit, die es braucht, oder die Kosten für Anwälte und Gerichte.
Zusätzlich ziehen es die Menschen in Thailand vor, Streitigkeiten durch Verhandlungen zu lösen, anstatt sie vor Gericht zu bringen.
Letzter Rat
Es ist normal, dass Verträge in Thailand weniger streng sind als in deinem Heimatland. Solange sie alle notwendigen Informationen enthalten und keine merkwürdigen Klauseln haben, sollten sie in Ordnung sein.
Es ist auch wichtig, ein gutes Verhältnis zum Vermieter zu pflegen. Wenn du gut mit ihm oder ihr auskommst und die Immobilie gut pflegst, solltest du keine Probleme haben.